Beschluss: zur Kenntnis genommen

Bürgermeisterin Neuke teilt mit, dass ein Gespräch mit den Fachleuten der NLStbV am 08.01.2020 stattgefunden hat und am heutigen Tage der Sitzung mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Wesermarsch.

 

Der ADFC zweifelt die ausgeführte Vorfahrtsregelung für Fahrzeuge gegenüber den Radfahrern an. Als Rechtsgrundlage dafür wird § 9 Abs. 3 StVO angeführt. Die Verwaltungsvorschrift zu § 9 Abs. 3 macht deutlich, dass die Regelung nicht gilt, wenn der Radweg (in diesem Fall bei der Querung) mehr als 5 Meter von der Fahrbahn entfernt liegt. Diese Entfernung ist aber nach den Richtlinien zur Anlegung von Straßen (RASt) für Kreisverkehrsplätze außerhalb von Ortsdurchfahrten vorgeschrieben.

 

Lt. der NLStbV sind die Kreisverkehre keine Unfallschwerpunkte. Durch die Reduzierung der Geschwindigkeit steigt auch die Aufmerksamkeit der Autofahrer.

 

Lt. der Straßenverkehrsbehörde kann die Gegenläufigkeit auf den Radwegen entlang der Stedinger Straße grundsätzlich aufgehoben werden. Nachverhandlungen wg. fehlender Überquerungsmöglichkeiten sind möglich.

 

Die Geschwindigkeit ist grundsätzlich außerhalb des Kreisverkehrs auf 70 km/h anzuheben. Nachverhandlungen wegen geringer Entfernung zum Ortsschild (50 km/h) sind möglich.

 

Hinsichtlich der Vorfahrtsregelung vertritt die NLStbV die Auffassung, dass das Unfallrisiko höher ist, wenn der Radfahrer sich hier sicher fühlt. Die Warteverpflichtung erhöht die Sicherheit. Hier sind auch Nachverhandlungen möglich.

 

Der TOP wurde von 20:33 Uhr bis 20:35 Uhr für eine eingeschobene Einwohnerfragestunde unterbrochen. Es ergibt sich eine Wortmeldung.

 

Der Ausschuss nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.