Beratungsgegenstand: Nachdem der Planungsstand zum Kreisverkehrsplatz an der Stedinger Straße
am 05.12.2019 im Finanz- und Planungsausschuss durch die Verwaltung vorgestellt
worden ist, hat der Ausschuss über die Sicherheit des Radverkehrs in und um den
Kreis herum diskutiert und im Schluss deren ausreichende Berücksichtigung durch
die vorgelegte Planung angezweifelt.
Die Verwaltung hat
daraufhin unter Beteiligung des Planungsbüros erneut das Gespräch mit den
Fachbehörden gesucht und am 08.01.2020 mit den Fachleuten der NLStbV in
Oldenburg gesprochen. Am 23.01.2020 wird das Thema mit der Straßenverkehrsbehörde
des Landkreises in Brake erörtert. Über die Ergebnisse der Gespräche wird in
der Sitzung berichtet. Die Gruppe hat einen Antrag gestellt, das Thema auf die
Tagesordnung zu nehmen, um u.a. eine Stellungnahme des ADFC vorzustellen.
In dieser
Stellungnahme zweifelt der ADFC die ausgeführte Vorfahrtregelung für Fahrzeuge
gegenüber den Radfahrern an. Als Rechtsgrundlage dafür wird § 9 Abs. 3 der
Straßen-verkehrsordnung (StVO) angeführt. Die Verwaltungsvorschrift zu § 9 Abs.
3 macht dabei deutlich, dass diese Regelung nicht gilt, wenn der Radweg (in
diesem Fall bei der Querung) mehr als 5 Meter von der Fahrbahn entfernt liegt.
Diese Entfernung ist aber nach den Richtlinien zur Anlegung von Straßen (RASt)
für Kreisverkehrsplätze außerhalb von Ortsdurchfahrten („OD“ - vgl.
Präsentation Verwaltung) vorgeschrieben.
Ob und wieweit die Straßenverkehrsbehörde einer Verlegung der OD oder einer anderen Regelung zustimmt wird in der Sitzung aktuell berichtet. Ein Anspruch auf eine Vorfahrtsregelung aus § 9 Abs. III StVO, wie vom ADFC beschrieben, liegt jedoch nicht vor.
Finanzielle Auswirkungen: