Betreff
Edenbüttel II - Planung des Kreisverkehrs Stedinger Straße (Antrag Gruppe FDP-Bündnis90/Die Grünen)
Vorlage
FB II/001/2020
Art
Informationsvorlage

Beratungsgegenstand: Nachdem der Planungsstand zum Kreisverkehrsplatz an der Stedinger Straße am 05.12.2019 im Finanz- und Planungsausschuss durch die Verwaltung vorgestellt worden ist, hat der Ausschuss über die Sicherheit des Radverkehrs in und um den Kreis herum diskutiert und im Schluss deren ausreichende Berücksichtigung durch die vorgelegte Planung angezweifelt.

 

Die Verwaltung hat daraufhin unter Beteiligung des Planungsbüros erneut das Gespräch mit den Fachbehörden gesucht und am 08.01.2020 mit den Fachleuten der NLStbV in Oldenburg gesprochen. Am 23.01.2020 wird das Thema mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises in Brake erörtert. Über die Ergebnisse der Gespräche wird in der Sitzung berichtet. Die Gruppe hat einen Antrag gestellt, das Thema auf die Tagesordnung zu nehmen, um u.a. eine Stellungnahme des ADFC vorzustellen.

 

In dieser Stellungnahme zweifelt der ADFC die ausgeführte Vorfahrtregelung für Fahrzeuge gegenüber den Radfahrern an. Als Rechtsgrundlage dafür wird § 9 Abs. 3 der Straßen-verkehrsordnung (StVO) angeführt. Die Verwaltungsvorschrift zu § 9 Abs. 3 macht dabei deutlich, dass diese Regelung nicht gilt, wenn der Radweg (in diesem Fall bei der Querung) mehr als 5 Meter von der Fahrbahn entfernt liegt. Diese Entfernung ist aber nach den Richtlinien zur Anlegung von Straßen (RASt) für Kreisverkehrsplätze außerhalb von Ortsdurchfahrten („OD“ - vgl. Präsentation Verwaltung) vorgeschrieben.

 

Ob und wieweit die Straßenverkehrsbehörde einer Verlegung der OD oder einer anderen Regelung zustimmt wird in der Sitzung aktuell berichtet. Ein Anspruch auf eine Vorfahrtsregelung aus § 9 Abs. III StVO, wie vom ADFC beschrieben, liegt jedoch nicht vor.

 


Finanzielle Auswirkungen: