Beschluss: zur Kenntnis genommen

Fr. Zander erläutert die Lage der geförderten Hortplätze für Schulkinder mit besonderem Förderbedarf:

In den letzten Jahren wurde die Gemeinde Lemwerder vom Landkreis auf Grund einer Vereinbarung finanziell unterstützt. Das Angebot war eine niederschwellige Fördermaßnahme. Die Kontrolle über die Notwendigkeit der Förderung wurde vom Landkreis überprüft. Die geförderten Hortplätze hatten einen erhöhten Betreuungsschlüssel.

Ein Zuschuss des Landkreises kann zukünftig auf Grund von geänderten Rahmenbedingungen nicht mehr gezahlt werden. Voraussetzung für eine weitere Förderung wäre die Umwandlung in eine „soziale Gruppe“ nach §§27 ff SGB VIII. Dies kann in der Hortarbeit nicht geleistet werden. Daher wird die Förderung ab Sommer 2020 eingestellt.

Ab Sommer will der Landkreis Fördermaßnahmen in eigener Zuständigkeit anbieten.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: