Beschluss: einstimmig beschlossen

 

 


Bürgermeisterin Neuke erläutert die Sitzungsvorlage.

 

Die erste Maßnahme ist zunächst die räumliche Ausgestaltung der Zielbilder (sh. Anlage zur Sitzungsvorlage) durch einen Planer um den richtigen Standort für eine Erweiterung oder einen Neubau zu finden.

Auf Nachfrage, ob die Planung mit mehr als drei Klassen je Jahrgang geplant wird, erläutert Frau Neuke, dass im Konzept bereits Puffer mit geplant sind und diese noch aufgerundet wurden. Eine zusätzliche nachträgliche Erweiterung ist zu diesem Zeitpunkt nicht Bestandteil der Vorplanung.

 

Organisatorisch ist es geplant, die Schule in drei Bereich zu teilen. Den reinen Schulbereich, den reinen Hortbereich und das gemeinschaftlich genutzte Versammlungshaus. Auf Nachfrage wurde deutlich, dass der Hortbereich von der Fäche mit 4 Gruppen zu gering angesetzt ist. Für die Machbarkeit sind Flächen entsprechend der rechtlichen Rahmenbedingungen für 8 Gruppen einzuplanen.

Sollte ein Standort nicht in unmittelbarer Nähe der Sportanlagen liegen ist ein angemessener Sportbereich (Halle und Freiflächen) zu berücksichtigen. Diese Flächen sind zusätzlich zu den klassischen Bewegungsräumen anzusetzen.


Aus dem Ausschuss folgt die Forderung Grundschulen mit ähnlicher Ausrichtung in anderen Kommunen mit aufzunehmen und im Vorfeld zu besichtigen.

 

Weiter ist es das Ziel der Verwaltung die Fläche der sog „grüne Wiese“ festzulegen um einen Wirtschaftlichkeitsvergleich durchführen lassen zu können.

 

Als mögliche Vorschläge für die „grüne Wiese“ werden

 

 

  • der ehemalige ASL-Parkplatz

  • eine Fläche gegenüber des EDEKA-Marktes im nördlichen Teil der Edenbütteler Teiche

sowie

  • eine Fläche im Bereich der Niedersachsenstraße/ Ecke Depenflether Str. gegenüber der Begu Lemwerder


genannt.

 

Nach kurzer Diskussion folgen aus den Reihen der Anwesenden die Vorschläge

 

  • die Erweiterung der Grundschule Lemwerder auf dem Gelände der Tartanbahn

  • auf dem Gelände zwischen der Ernst-Rodiek-Halle und der Tennishalle

 

·        im Bereich des Reisemobilhafens am Peter-Baxmann-Platz

 

oder

 

·        nach dem Abbruch der Turn- und Schwimmhalle diesen Bereich zu Nutzen


Die Verwaltung wird beauftragt für die Bereiche eine erste Pro/Kontraliste zu erstellen. Diese umfasst aber nur erste grobe Einschätzungen der Verwaltung.

 

Der Tagesordnungspunkt 5 Einwohnerfragestunde wird für die Zeit von 20:12 Uhr -20:14 Uhr vorgezogen. Es gibt eine Wortmeldung.

 

Die Vorgaben aus der Sitzungsvorlage FBI/019/2020 werden um die Einhaltung des mindestwertes Werts KfW 40 ergänzt. Das Raumprogramm für den Hort soll auf 8 Gruppen gerechnet werden.

 

Der Schulausschuss empfiehlt die Ausschreibung mit den genannten Rahmenbedingungen (Ergänzungen fett gedruckt)

 

 

Vorgaben Gebäude und Umfeld:

-       Die Grundschule soll 3-zügig aufgestellt sein, der Hort soll 8 Gruppen aufnehmen. Der Entwurf eines Raumprogrammes ist beigefügt.

-       Die Rahmenbedingungen aus dem sog. Campus-Modell (sh. Anlage) sind zu beachten. Dazu gehören gemeinsame Begegnungsräume – fast schon in Sichtbeziehung, aber auch Anforderungen an die Gestaltung von Freiflächen.

-       Sollte eine Variante keine Sportanlage (Halle) in der Nähe haben ist ein zusätzlicher Bewegungsraum/Mehrzweckraum im Raumprogramm aufzunehmen.

-       Die Gebäude  (An-, Um – und Neubauten) müssen zur Sicherstellung der Inklusion barrierefrei sein. Dies schließt eine zweigeschossige Bauweise nicht aus – beinhaltet dann entsprechende technische Lösungen.

-       Die Gemeinde stellt besondere Anforderungen an die Energieeffizienz und/oder die Klimaaspekte für den neuen Campus. Dies muss bei einer Kostenschätzung mit einem erhöhten energetischen Standard eingeplant werden.  

-       Die Bodenverhältnisse in der Gemeinde variieren stark. Um vergleichbare Ergebnisse zu erzielen ist für alle Varianten die Notwendigkeit der Pfahlgründung immer anzunehmen. (Alternativ – 10 Bodenproben an den drei Varianten)

-       Die verkehrliche Erschließung ist mit darzustellen, Busverkehre müssen Wende – oder Durchfahrmöglichkeiten vorfinden. Für Eltern sind Bringzonen vorzusehen

-       Stellplätze sind zusätzlich zu den Vorgaben der NBauO mit einzuplanen. Für Lehrkräfte und sonstige Kräfte incl. der Kooperationspartner sind 30 – 40 Plätze anzusetzen. Die Entfernung soll x Meter nicht übersteigen.

-       ein KfW-Wert von 40 sollte mindestens eingehalten werden

Vorgaben an Ablauf und Kommunikation:

-       Für jede Variante ist ein Vorgespräch und eine Begehung einzuplanen. Teilnehmer sind neben Verwaltung, Hort und Schule auch ein Vertreter der Eltern und der Politik.

-       Die Präsentation erfolgt durch den Auftragnehmer in öffentlicher Sitzung in den Abendstunden. Die Ergebnisse stehen im Anschluss dem Auftraggeber zur Veröffentlichung und Verwendung zur Verfügung. Eine Präsentation vor der Sommerpause wird angestrebt.

-       Gefordert wird eine grobe Darstellung der Machbarkeit auf den vorgegebenen Flächen und der Umgebung. Dafür sind die Grundflächen und Umrisse in einer Skizze auf einem Luftbild darzustellen. Ebenso die verkehrlichen Empfehlungen sind als Skizze für einen Radius von ca. 100 Meter mit aufzuzeigen.

 

 

zu starten. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Auftrag dann an den günstigsten Anbieter zu vergeben.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

11

Nein:

 

Enthaltung: