Bürgermeisterin Neuke erläutert die Sitzungsvorlage.
Die erste Maßnahme ist zunächst die räumliche Ausgestaltung
der Zielbilder (sh. Anlage zur Sitzungsvorlage) durch einen Planer um den
richtigen Standort für eine Erweiterung oder einen Neubau zu finden.
Auf Nachfrage, ob die Planung mit mehr als drei Klassen je
Jahrgang geplant wird, erläutert Frau Neuke, dass im Konzept bereits Puffer mit
geplant sind und diese noch aufgerundet wurden. Eine zusätzliche nachträgliche
Erweiterung ist zu diesem Zeitpunkt nicht Bestandteil der Vorplanung.
Organisatorisch ist es geplant, die Schule in drei Bereich
zu teilen. Den reinen Schulbereich, den reinen Hortbereich und das
gemeinschaftlich genutzte Versammlungshaus. Auf Nachfrage wurde deutlich, dass
der Hortbereich von der Fäche mit 4 Gruppen zu gering angesetzt ist. Für die
Machbarkeit sind Flächen entsprechend der rechtlichen Rahmenbedingungen für 8
Gruppen einzuplanen.
Sollte ein Standort nicht in unmittelbarer Nähe der
Sportanlagen liegen ist ein angemessener Sportbereich (Halle und Freiflächen)
zu berücksichtigen. Diese Flächen sind zusätzlich zu den klassischen
Bewegungsräumen anzusetzen.
Aus dem Ausschuss folgt die Forderung Grundschulen mit ähnlicher Ausrichtung in
anderen Kommunen mit aufzunehmen und im Vorfeld zu besichtigen.
Weiter ist es das Ziel der Verwaltung die Fläche der sog „grüne Wiese“ festzulegen um einen Wirtschaftlichkeitsvergleich durchführen lassen zu können.
Als mögliche Vorschläge für die „grüne Wiese“ werden
- der ehemalige ASL-Parkplatz
- eine Fläche gegenüber des EDEKA-Marktes im
nördlichen Teil der Edenbütteler Teiche
sowie
- eine Fläche im Bereich der Niedersachsenstraße/ Ecke Depenflether Str. gegenüber der Begu Lemwerder
genannt.
Nach kurzer Diskussion folgen aus den Reihen der Anwesenden die Vorschläge
- die Erweiterung der Grundschule Lemwerder
auf dem Gelände der Tartanbahn
- auf dem Gelände zwischen der Ernst-Rodiek-Halle und der Tennishalle
· im Bereich des Reisemobilhafens am Peter-Baxmann-Platz
oder
·
nach dem Abbruch der Turn- und Schwimmhalle
diesen Bereich zu Nutzen
Die Verwaltung wird beauftragt für die Bereiche eine erste
Pro/Kontraliste zu erstellen. Diese umfasst aber nur erste grobe Einschätzungen
der Verwaltung.
Der Tagesordnungspunkt 5 Einwohnerfragestunde wird für die Zeit von 20:12 Uhr -20:14 Uhr vorgezogen. Es gibt eine Wortmeldung.
Die Vorgaben aus der Sitzungsvorlage FBI/019/2020 werden um
die Einhaltung des mindestwertes Werts KfW 40 ergänzt. Das Raumprogramm für den
Hort soll auf 8 Gruppen gerechnet werden.
Der Schulausschuss empfiehlt die Ausschreibung mit den genannten Rahmenbedingungen (Ergänzungen fett gedruckt)
Vorgaben Gebäude
und Umfeld:
- Die Grundschule soll 3-zügig aufgestellt
sein, der Hort soll 8 Gruppen
aufnehmen. Der Entwurf eines Raumprogrammes ist beigefügt.
- Die Rahmenbedingungen aus dem sog.
Campus-Modell (sh. Anlage) sind zu beachten. Dazu gehören gemeinsame
Begegnungsräume – fast schon in Sichtbeziehung, aber auch Anforderungen an die
Gestaltung von Freiflächen.
- Sollte eine Variante keine Sportanlage
(Halle) in der Nähe haben ist ein zusätzlicher Bewegungsraum/Mehrzweckraum im
Raumprogramm aufzunehmen.
- Die Gebäude (An-, Um – und Neubauten)
müssen zur Sicherstellung der Inklusion barrierefrei sein. Dies schließt eine
zweigeschossige Bauweise nicht aus – beinhaltet dann entsprechende technische
Lösungen.
- Die Gemeinde stellt besondere Anforderungen
an die Energieeffizienz und/oder die Klimaaspekte für den neuen Campus. Dies
muss bei einer Kostenschätzung mit einem erhöhten energetischen Standard
eingeplant werden.
- Die Bodenverhältnisse in der Gemeinde
variieren stark. Um vergleichbare Ergebnisse zu erzielen ist für alle Varianten
die Notwendigkeit der Pfahlgründung immer
anzunehmen. (Alternativ – 10 Bodenproben an den drei Varianten)
- Die verkehrliche Erschließung ist mit
darzustellen, Busverkehre müssen Wende – oder Durchfahrmöglichkeiten vorfinden.
Für Eltern sind Bringzonen vorzusehen
- Stellplätze sind zusätzlich zu den Vorgaben
der NBauO mit einzuplanen. Für Lehrkräfte und sonstige Kräfte incl. der
Kooperationspartner sind 30 – 40 Plätze anzusetzen. Die Entfernung soll x Meter
nicht übersteigen.
- ein
KfW-Wert von 40 sollte mindestens eingehalten werden
Vorgaben an Ablauf
und Kommunikation:
- Für jede Variante ist ein Vorgespräch und
eine Begehung einzuplanen. Teilnehmer sind neben Verwaltung, Hort und Schule
auch ein Vertreter der Eltern und der Politik.
- Die Präsentation erfolgt durch den
Auftragnehmer in öffentlicher Sitzung in den Abendstunden. Die Ergebnisse
stehen im Anschluss dem Auftraggeber zur Veröffentlichung und Verwendung zur
Verfügung. Eine Präsentation vor der Sommerpause wird angestrebt.
- Gefordert wird eine grobe Darstellung der
Machbarkeit auf den vorgegebenen Flächen und der Umgebung. Dafür sind die
Grundflächen und Umrisse in einer Skizze auf einem Luftbild darzustellen.
Ebenso die verkehrlichen Empfehlungen sind als Skizze für einen Radius von ca.
100 Meter mit aufzuzeigen.
zu starten. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Auftrag dann an den günstigsten Anbieter zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
11 |
Nein: |
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Enthaltung: |
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