Beschluss: einstimmig beschlossen

Fachbereichsleiterin Frau Zander stellt die Sitzungsvorlage bezgl. der Veränderung der Regelöffnungszeit im CVJM vor.

 

Der CVJM – Sozialwerk Wesermarsch e.V. beantragt, die Regelöffnungszeit für eine Kindergarten- und eine Krippengruppe um jeweils eine Stunde auszuweiten. Hintergrund hierfür ist, dass die Landesschulbehörde das Verhältnis von Regel- zu Sonderöffnungszeit kritisiert und eine Änderung fordert.

 

Die Sonderöffnungszeiten einer Gruppe dürfen nicht mehr als die Hälfte der Regelbetreuungszeit betragen. In der Vergangenheit ermittelte die Landeschulbehörde nach Aussage des CVJM diese Zeiten übergreifend für die ganze Einrichtung, nunmehr würden sie je Gruppe bewertet. Ohne Änderung wäre die Sonderöffnungszeit in einer Kindergarten- und einer Krippengruppe zu lang:

 

Krippengruppe:                                  8.00 h bis 13.00 h, Sonderöffnung bis 15.30 h

Altersübergreifende Gruppe:             8.00 h bis 13.00 h, Sonderöffnung bis 15.30 h

Weitere Sonderöffnungszeiten:         7.00 h bis 8.00 h

 

Mit der Ausweitung der Regelöffnungszeit für beide Gruppen, um jeweils eine Stunde bis ca. 14.00 h, könnte die Öffnungszeit bis 15.30 h beibehalten werden.

 

Zusätzliche Personalkosten würden dadurch nicht entstehen.

 

Frau Zander ergänzt, dass aufgrund einer mündlichen Absprache mit dem CVJM, der Antrag wie folgt abgeändert werden soll:

 

Im CVJM-KiGa wird die Regelöffnungszeit von einer Gruppe auf 14.15 h und in der CVJM-Krippe wird die Regelöffnungszeit auf 14.00 h ausgeweitet. Die Öffnungszeit bis 15.30 h wird in diesen Gruppen beibehalten.

 

Der Ausschuss stimmt dem Vorschlag einstimmig zu.

 


Sachverhalt: Der CVJM – Sozialwerk Wesermarsch e.V. beantragt, die Regelöffnungszeit für eine Kindergarten- und eine Krippengruppe um jeweils eine Stunde auszuweiten. Hintergrund hierfür ist, dass die Landesschulbehörde das Verhältnis von Regel- zu Sonderöffnungszeit kritisiert und eine Änderung fordert.

 

Die Sonderöffnungszeiten einer Gruppe dürfen nicht mehr als die Hälfte der Regelbetreuungszeit betragen. In der Vergangenheit ermittelte die Landesschulbehörde nach Aussage des CVJM diese Zeiten übergreifend für die ganze Einrichtung, nunmehr würden sie je Gruppe bewertet. Ohne Änderung wäre die Sonderöffnungszeit in einer Kindergarten- und einer Krippengruppe zu lang:

 

Krippengruppe:                                  8.00 h bis 13.00 h, Sonderöffnung bis 15.30 h

Altersübergreifende Gruppe:             8.00 h bis 13.00 h, Sonderöffnung bis 15.30 h

Weitere Sonderöffnungszeit:             7.00 h bis 8.00 h.

 

Mit der Ausweitung der Regelöffnungszeit für beide Gruppen um jeweils eine Stunde bis ca. 14.00 h könnte die Öffnungszeit bis 15.30 h beibehalten werden. Die genaue Zeit wird in der Sitzung vorgestellt.

 

Zusätzliche Personalkosten würden dadurch nicht entstehen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

 

Enthaltung: