Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Fachdienstleiter Paack erläuterte die Sitzungsvorlage und den Entwurf der Satzung. Es wurde begrüßt, dass man Regelungen für eine mögliche Bebauung getroffen hat und den naturschutzrechtlichen Ausgleich entsprechend ausführlich berücksichtigt hat.

 

Der Finanz- und Planungsausschuss sprach dem VA die einstimmige Empfehlung aus, den Aufstellungsbeschluss und die Begründung des Entwurfs zur Ergänzungssatzung „Am Hohen Groden“ nach § 34 Abs. 4 BauGB mit dem Titel „Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Altenesch - Süderbrook“, zu beschließen.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, die öffentliche Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB werden die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Bei der Beteiligung nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

13

Nein:

0

Enthaltung:

0