Sitzung: 20.11.2014 Personal- und Geschäftsordnungsausschuss
Beschluss: zurückgestellt
Vorlage: FB I/161/2014
Fachbereichsleiterin Zander stellte dem Ausschuss den Gegenstand der Vorlage vor. Es geht um die Satzung über die Entschädigung der Ratsfrauen und Ratsherren. Die Satzung über die Entschädigung der Mitglieder des Rates und der nicht dem Rat angehörenden Mitglieder wurde zuletzt am 31.12.2007 durch die Vierte Änderungssatzung überarbeitet. Rechtsgrundlage war die Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO). Die NGO wurde durch die Einführung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetztes abgelöst. Unter Berücksichtigung der Gesetzesänderungen sowie der Empfehlungen der Entschädigungskommission wurde die o.g. Satzung aktualisiert. Gleichzeitig wird u.a. vorgeschlagen, die Höhe des monatlichen Pauschalbetrages der Aufwandsentschädigungen zu erhöhen. Zur besseren Übersichtlichkeit sind die Änderungen kursiv markiert. Hinsichtlich der Einführung des Ratsinformationssystems Session wird darauf hingewiesen, dass der Landkreis Wesermarsch beabsichtigt, über einen Auslagenersatz zu beraten. Es wird voraussichtlich vorgeschlagen, den Ratsfrauen und Ratsherren, die an dem o.g. System teilnehmen und auf die Ausdrucke verzichten, einen monatlichen pauschalen Auslagenersatz von 10 € bis 15 € zu zahlen. Frau Zander erklärte den Ausschussmitgliedern die Änderungen. Es ergaben sich seitens des Ausschusses einige Nachfragen. Die anliegende Satzung der Gemeinde Lemwerder über die Entschädigung der Ratsfrauen, Ratsherren und der nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitgliedern wurde zur weiteren Beratung zurück in die Fraktion gegeben. Die Bündnis 90/ Die Grünen – Fraktion beantragt, dass der § 3 (6) erweitert wird um den Punkt Kinderbetreuung, § 4 würde dann entfallen oder alternativ, dass in § 4 die Höhe der Aufwendungen auf 10,00 € hochgesetzt wird. Fraktionsvorsitzende Rosenow erläuterte kurz den Antrag und stand für Rückfragen zur Verfügung. Die Ausschussmitglieder stimmten dem Antrag einstimmig zu, dass in § 4 die Höhe der Aufwendungen auf
10,00 € hochgesetzt wird. Die FDP-Fraktion stellte am 18.11.2014 einen Antrag zur Änderung der Entschädigungssatzung. In dem Antrag waren die Regelungen hinsichtlich des Ratsinformationssystem (RIS) und eine Pauschale für Fahrtkostenerstattung enthalten. Fraktionsvorsitzender Schöne erläuterte dem Ausschuss den Antrag. Hinsichtlich des RIS ergibt sich folgende Situation: Die Verwaltung stellt für Ratsvertreter, die nicht auf die Vorlage sämtlicher Unterlagen verzichten wollen, diese Unterlagen in Papierform weiterhin in gewohnter Form zur Verfügung. Dieser nicht unerhebliche Aufwand lässt sich mit dem jetzt bestehenden RIS reduzieren, indem sich der Ratsvertreter die Unterlagen aus dem RIS abruft. Durch den Ausdruck der Unterlagen stellt das für den Ratsvertreter lediglich eine teilweise Kostenverlagerung dar. Die Zahlung eines Auslagenersatzes ist da berechtigt. Die konsequente Handhabung des RIS stellt dem Verzicht auf dem Papier aufwändigen Ausdruck der Unterlagen dar. Dies erfordert aber gleichzeitig den Einsatz von entsprechender Hardware für die Ratsvertreter, damit dieser die Unterlagen digital in den Sitzungen zur Verfügung hat. Seitens der Gemeinde wären in diesem Fall für den Dienstgebrauch die Ratsvertreter entsprechend auszurüsten. Die FDP – Fraktion stellt den Antrag diese Veränderung in der täglichen Ratsarbeit als Ergänzung in die Entschädigungssatzung aufzunehmen. Nach einer kurzen Beratung beschloss der Ausschuss den ersten Teil des Antrages zur weiteren Beratung zurück in die Fraktion zu geben. Im zweiten Teil des Antrages möchte die
FDP – Fraktion für die Ratsvertreter, die zum Rathaus für die Wahrnehmung ihres Mandats eine Fahrstrecke von mehr als 4 Kilometer (einfache Fahrt) zurücklegen müssen, eine Fahrtkostenpauschale von 10,00 € gewähren. Nach einer kurzen Diskussion unter den Ausschussmitgliedern wurde der Antrag zur weiteren Beratung zurück in die Fraktion gegeben.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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