Sitzung: 13.10.2022 Ausschuss für Finanzen und Gemeindeentwicklung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: FB 4/027/2022
Die zu überplanenden Flächen sind im
Flächennutzungsplan der Gemeinde als Wohnbauerweiterungsflächen ausgewiesen.
Eine mögliche Wohnbauerweiterung soll in vier Abschnitten baulich entwickelt
werden. Bei der Konzepterstellung sind
daher die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse und die verkehrliche Erschließung
mit berücksichtigt worden. Im Zuge der Flächenentwicklung ist das Thema
Oberflächenentwässerung und Kompensation, welche weitestgehend im Plangebiet
erfolgen sollte, besonders berücksichtigt worden.
Die zu entwickelnden Flächen liegen circa
300 m östlich vom Kreisverkehrsplatz der Stedinger Straße (L 885), welcher der
Erschließung des Gewerbegebiets „Edenbüttel II“ (Bebauungsplan Nr. 33) dient.
Das gesamte Plangebiet umfasst eine Fläche von circa 9,8 Hektar. Westlich der
Flächen befindet sich zum Teil Wohnbebauung und die Tecklenburger Straße (K 217),
östlich die ehemalige Bahnstrecke, sowie das Gewerbegebiet Deichshausen
(Bebauungsplan Nr. 1-26). Im Norden grenzt die Fläche an vorhandene
Wohnbebauung des Johanneswegs an. Im Süden befindet sich einzelne Bebauung und
ebenfalls die Tecklenburger Straße.
Auf diesen Flächen, welche sich zum Teil im
Privatbesitz befinden, sollen Flächen für ein "Allgemeines
Wohngebiet" entstehen. Die Kombination aus umweltplanerischen Einflüssen,
städtebaulichen Zielen und einer optimalen Flächenausnutzung sind daher einzuhaltende
Vorgaben und Grundlage der weiteren Planung.
Frau Schneider vom Planungsbüro P3
Planungsteam aus Oldenburg stellt ein städtebauliches Entwicklungskonzept
anhand einer PowerPoint Präsentation vor.
Die Power Point Präsentation wurde
schriftlich hinterlegt.
Der Ausschuss bedankt sich bei Frau Dr.
Schneider und nimmt die Präsentation zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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