Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die zu überplanenden Flächen sind im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Wohnbauerweiterungsflächen ausgewiesen. Eine mögliche Wohnbauerweiterung soll in vier Abschnitten baulich entwickelt werden. Bei  der Konzepterstellung sind daher die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse und die verkehrliche Erschließung mit berücksichtigt worden. Im Zuge der Flächenentwicklung ist das Thema Oberflächenentwässerung und Kompensation, welche weitestgehend im Plangebiet erfolgen sollte, besonders berücksichtigt worden.

 

Die zu entwickelnden Flächen liegen circa 300 m östlich vom Kreisverkehrsplatz der Stedinger Straße (L 885), welcher der Erschließung des Gewerbegebiets „Edenbüttel II“ (Bebauungsplan Nr. 33) dient. Das gesamte Plangebiet umfasst eine Fläche von circa 9,8 Hektar. Westlich der Flächen befindet sich zum Teil Wohnbebauung und die Tecklenburger Straße (K 217), östlich die ehemalige Bahnstrecke, sowie das Gewerbegebiet Deichshausen (Bebauungsplan Nr. 1-26). Im Norden grenzt die Fläche an vorhandene Wohnbebauung des Johanneswegs an. Im Süden befindet sich einzelne Bebauung und ebenfalls die Tecklenburger Straße.

 

Auf diesen Flächen, welche sich zum Teil im Privatbesitz befinden, sollen Flächen für ein "Allgemeines Wohngebiet" entstehen. Die Kombination aus umweltplanerischen Einflüssen, städtebaulichen Zielen und einer optimalen Flächenausnutzung sind daher einzuhaltende Vorgaben und Grundlage der weiteren Planung.

 

Frau Schneider vom Planungsbüro P3 Planungsteam aus Oldenburg stellt ein städtebauliches Entwicklungskonzept anhand einer PowerPoint Präsentation vor.

 

Die Power Point Präsentation wurde schriftlich hinterlegt.

 

Der Ausschuss bedankt sich bei Frau Dr. Schneider und nimmt die Präsentation zur Kenntnis. 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: