Beschluss: einstimmig beschlossen

Fachbereichsleiter 2 Herr Kwiske erläutert die Sitzungsvorlage plus ergänzter Richtlinie der Gemeinde Lemwerder über die pauschale Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen nach § 164 a Baugesetzbuch im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet „Eschhofsiedlung“.

Es handelt sich um die 4. Änderung der Richtlinie. Die Änderung befindet sich auf Seite 19 der Richtlinie und betrifft den Punkt 5.6 “Solaranlagen“.

Die Änderung entspricht dem Wunsch der Mieter und Eigentümer, Anlagen zur Erzeugung von warmen Wasser (Heizung/Trinkwasser) als auch zur Stromerzeugung (PV) installieren zu dürfen.

 

Herr Schwarz wandte ein, dass der Urzustand der Siedlung erhalten werden sollte.

 

Herr Wohlers fragte nach, warum nicht auch gleich eine Änderung bezüglich der Außendämmung mit in der Richtlinie aufgenommen wurde.

 

Herr Kwiske erwiderte, dass dies Thema fachlich noch zu beraten wäre und darüber später noch einmal ein Änderungsbeschluss erfolgen würde.

 

Es kam zur Abstimmung. Der Ausschuss für Finanzen und Gemeindeentwicklung empfahl einstimmig die 4. Änderung der Modernisierungsrichtlinie der Eschhofschieldung zugunsten der Installation von Solaranlagen.

 


Sachverhalt: Ein allgemeines Umdenken und die „Energiekrise“ der vergangenen Monate führen zu einer verstärkten Nachfrage zur Nutzung erneuerbarer Energien und die Abkehr von Kohlendioxid produzierenden Technologien im privaten Bereich. Die Gemeinde Lemwerder begrüßt diesen Ansatz und möchte der Nutzung erneuerbarer Energien nicht im Wege stehen. Das Förderprogramm zu den Balkonkraftwerken unterstreicht die Haltung. Im Bereich der Eschhofsiedlung spiegelt sich dies nach dem Wunsch einiger Mieter und Wohnungseigentümer wieder, Solaranlagen auf den Grundstücken installieren zu wollen. Dies können sowohl Anlagen zur Erzeugung von warmen Wasser (Heizung/Trinkwasser) als auch Anlagen zur Stromerzeugung (PV) sein. Die Modernisierungsrichtlinie regelt die Einzelheiten der Gestaltung über die Anlage 3 „Gestaltungsanforderungen“. Darin sind diverse Aspekte geregelt, die sich zum Thema Gebäude und Grundstück auslassen. Solaranlagen sind dort bislang nicht erfasst. Um eine einheitliche Regelung zu finden, die den Umgang mit Solaranlagen betrifft, wurden die Gestaltungsanforderungen um den Punkt 5.6 „Solaranlagen“ ergänzt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

18

Nein:

  0

Enthaltung:

  0