Beschluss: einstimmig beschlossen

Ein allgemeines Umdenken und die „Energiekrise“ der vergangenen Monate führen zu einer verstärkten Nachfrage zur Nutzung erneuerbarer Energien und die Abkehr von Kohlendioxid produzierenden Technologien im privaten Bereich. Die Gemeinde Lemwerder begrüßt diesen Ansatz und möchte der Nutzung erneuerbarer Energien nicht im Wege stehen. Das Förderprogramm zu den Balkonkraftwerken unterstreicht die Haltung. Im Bereich der Eschhofsiedlung spiegelt sich dies nach dem Wunsch einiger Mieter und Wohnungseigentümer wieder, Solaranlagen auf den Grundstücken installieren zu wollen. Dies können sowohl Anlagen zur Erzeugung von warmen Wasser (Heizung/Trinkwasser) als auch Anlagen zur Stromerzeugung (PV) sein. Die Modernisierungsrichtlinie regelt die Einzelheiten der Gestaltung über die Anlage 3 „Gestaltungsanfor-derungen“. Darin sind diverse Aspekte geregelt, die sich zum Thema Gebäude und Grundstück auslassen. Solaranlagen sind dort bislang nicht erfasst. Um eine einheitliche Regelung zu finden, die den Umgang mit Solaranlagen betrifft, wurden die Gestaltungsanforderungen um den Punkt 5.6 „Solaranlagen“ ergänzt.

In ihren Sitzungen am 15.06.2023 haben der Ausschuss für Finanzen und Gemeindeentwicklung und der Verwaltungsausschuss empfohlen, der Änderung der Modernisierungsrichtlinie zuzustimmen.

Der Rat beschloss einstimmig die 4. Änderung der Modernisierungsrichtlinie der Eschhofsiedlung zugunsten der Installation von Solaranlagen.

 


Sachverhalt: Ein allgemeines Umdenken und die „Energiekrise“ der vergangenen Monate führen zu einer verstärkten Nachfrage zur Nutzung erneuerbarer Energien und die Abkehr von Kohlendioxid produzierenden Technologien im privaten Bereich. Die Gemeinde Lemwerder begrüßt diesen Ansatz und möchte der Nutzung erneuerbarer Energien nicht im Wege stehen. Das Förderprogramm zu den Balkonkraftwerken unterstreicht die Haltung. Im Bereich der Eschhofsiedlung spiegelt sich dies nach dem Wunsch einiger Mieter und Wohnungseigentümer wieder, Solaranlagen auf den Grundstücken installieren zu wollen. Dies können sowohl Anlagen zur Erzeugung von warmen Wasser (Heizung/Trinkwasser) als auch Anlagen zur Stromerzeugung (PV) sein. Die Modernisierungsrichtlinie regelt die Einzelheiten der Gestaltung über die Anlage 3 „Gestaltungsanforderungen“. Darin sind diverse Aspekte geregelt, die sich zum Thema Gebäude und Grundstück auslassen. Solaranlagen sind dort bislang nicht erfasst. Um eine einheitliche Regelung zu finden, die den Umgang mit Solaranlagen betrifft, wurden die Gestaltungsanforderungen um den Punkt 5.6 „Solaranlagen“ ergänzt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

17

Nein:

 -

Enthaltung:

 -