Sitzung: 26.02.2015 Finanz- und Planungsausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: FB III/204/2015
Herr Dickel
erläuterte die Sitzungsvorlage und die Abwägungsvorschläge der vorliegenden
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange ein.
Herr Schöne äußerte
nochmals Kritik zu der geplanten Höhe von 9,50 m, er plädiert weiterhin für
eine Höhe von 8,50 m.
Die vorgenannten
Äußerungen wurden zur Kenntnis genommen und nachfolgende Beschlussempfehlungen
ausgesprochen.
zu a)
Der Finanz- und
Planungsausschuss empfiehlt dem VA, die während der öffentlichen Auslegung
eingegangenen Stellungnahmen entsprechend den erarbeiteten Abwägungsvorschlägen
zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
13 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
4 |
zu b)
Der Finanz- und
Planungsausschuss empfiehlt dem VA als Beschlussvorschlag für den Rat:
Gemäß § 1 Abs. 3
und § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i.V.m. § 58 des Niedersäch-sischen
Kommunalverfassungsgesetzes in den zurzeit geltenden Fassungen, beschließt der Rat
den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1-25 – 1. Änderung „Wohngebiet Barschlüte“
mit örtlichen Bauvorschriften gemäß §§ 84 NBauO, bestehend aus der
Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen sowie der Begründung mit
zusammenfassender Erklärung unter Berücksichtigung der zu übernehmenden
Abwägungsvorschläge.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
10 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
7 |