Beschluss: einstimmig beschlossen

Bürgermeisterin Neuke stellte dem Ausschuss den Bebauungsplan Nr. 35 “Niedersachsenstraße“ – Satzungsbeschluss vor. Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch hat der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 35 „Niedersachsenstraße“ nebst Begründung und Planzeichnung in der Zeit vom 24.03.2015 – 24.04.2015 öffentlich ausgelegen. Gleichzeitig sind die Träger öffentlicher Belange am Bauleitverfahren beteiligt worden. Die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und mit einem Abwägungsvorschlag versehen. Bürgermeisterin Neuke ging im Einzelnen die Übersicht der beteiligten Träger öffentlicher Belange mit dem Ausschuss durch. Auf der Seite 4 der Übersicht – Ausweisungen im Flächennutzungsplan - fragte Ausschussmitglied Schöne nach, ob es sich um ein Mischgebiet oder Wohngebiet handelt. Dieses muss genau im FNP 2025 aufgenommen werden und wurde somit zur weiteren Prüfung zur Kenntnis genommen. Auf der Seite 8 der Übersicht – Naturschutz – regte der Ausschuss an, dass über den Satz: „Daher fallen die als GNF kartierten Biotope aus unserer Sicht unter den § 30 Biotopschutz und eine Ausnahmegenehmigung zur Beseitigung ist zu beantragen“, im Einzelfall nochmal entschieden und eine entsprechende Umformulierung erfolgen muss. Weiter wurde auf der Seite 9 der Übersicht – Entwässerungsverband Stedingen – darum gebeten, dass die Beschlussempfehlung mit dem Satz: „Dies erfolgt im Rahmen der Durchführung des Bebauungsplanes“, ergänzt wird. Auf der Seite 15 der Übersicht – Freie Hansestadt Bremen – Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen – müssen in der Stellungnahme die Fragezeichen am Satzende entfernt werden. In der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 35 zum Satzungsbeschluss muss auf Seite 7 zweiter Absatz das Wort „Mietwohnung“ auf „Wohnung“ korrigiert werden.

 

Die Ausschussmitglieder nahmen die Erläuterungen zur Kenntnis und stimmten über die Beschlussvorschläge ab.

 

Der Finanz- und Planungsausschuss empfiehlt dem VA einstimmig, nach vorhergehender Beratung, die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen entsprechend den erarbeiteten Abwägungsvorschlägen zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen.

 

Der Finanz- und Planungsausschuss empfiehlt dem VA einstimmig als Beschlussvorschlag für den Rat:

Gemäß § 1 Abs. 3 und § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i.V.m. § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in den zurzeit geltenden Fassungen beschließt der Rat den Bebauungsplan Nr. 35 „Niedersachsenstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften gemäß §§ 84 NBauO, bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen sowie der Begründung mit zusammenfassender Erklärung unter Berücksichtigung der zu übernehmenden Abwägungsvorschläge.

 

Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen stehen Finanzmittel unter dem Produkt P1.511000.000.429100 (Bauleitplanung) i.H.v. 20.000,00 € u.a. für die Planung des B-Plan „Niedersachsenstraße“ zur Verfügung.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: