Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Erhebung der Hebesätze der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer ist eine Hebesatzsatzung erforderlich. Die Kommunalaufsicht hat vorsorglich darauf hingewiesen, dass, sollte kein Beschluss über die Hebesatzsatzung gefasst werden, unverzüglich andere verbindliche und konkrete Haushaltssicherungsmaßnahmen mit einem Volumen von insgesamt mindestens 500.000 Euro, die sich ab dem 01.01.2016 auswirken, vom Rat beschlossen werden müssen.

Weiterhin hat die Kommunalaufsicht dargelegt, dass vom Rat weitere Haushaltssicherungsmaßnahmen zu beschließen sind, wenn sich bei Aufstellung des Haushaltes 2016 zeigen sollte, dass die geplanten Gewerbesteuererträge von 10 Mio. Euro und die damit angenommenen Mehrerträge von mind. 500.000 Euro voraussichtlich nicht erreicht werden.

Der Finanz- und Planungsausschuss und der Verwaltungsausschuss haben in ihren Sitzungen am 10. Dezember 2015 empfohlen, die Hebesätze bei der Grundsteuer um 10 Punkte und bei der Gewerbesteuer um 25 Punkte anzuheben.

Vor der Beschlussfassung legten die Fraktionen ihren Standpunkt zur Erhöhung der Hebesätze dar. Die Fraktion der Grünen/Bündnis 90 lehnte eine Erhöhung der Hebesätze ab, da damit aus ihrer Sicht der Bau der Osttangente finanziert werde. Die FDP-Fraktion machte deutlich, dass die Gemeinde ein Ausgabeproblem habe. Weiterhin wurde kritisiert, dass noch keine Eröffnungsbilanz vorliege und damit auch keine Schlussbilanzen erstellt werden könnten. Seitens der CDU-Fraktion wurde ebenfalls angemerkt, dass die Ausgaben zu hoch seien. Mit der fehlenden Eröffnungsbilanz, können auch nicht die vorhandenen Vermögenswerte der Gemeinde berücksichtigt werden. Die SPD-Fraktion wies die Kritik und Ablehnung zurück.

Der Rat beschloss mit Stimmenmehrheit (12 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen) den Entwurf der Hebesatzsatzung und die damit verbundene Festsetzung der Hebesätze ab dem 01.01.2016 für die Grundsteuer A und B auf 370 Vomhundertsatz sowie der Gewerbesteuer auf 385 Vomhundertsatz.