FBL II Herr Kwiske teilte mit, dass die Gemeinde Lemwerder im Rahmen der vereinfachten Umlegung „Goethestraße“ den Bebauungsplan Nr. 34 „Goethestraße“ (Kurz: B-Plan 34) aufstellen will. Städtebauliches Ziel der Bebauungsplanaufstellung ist es, ein Wohngebiet mit 7 Wohnungsbaugrundstücken zu entwickeln, welches sich verträglich in den lokalen Siedlungsraum eingefügt und zur maßvollen städtebaulichen Abrundung des südlichen Ortsbereiches beiträgt. Mit dem Planungsziel wird eine städtebauliche Nachverdichtung im weitestgehend vorgeprägten Siedlungsbereich ermöglicht, die den Forderungen nach einem sparsamen Umgang mit Grund und Boden entspricht. Dies geschieht durch eine an den umliegenden Bestandsstrukturen orientierte Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung.

Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über die westlich angrenzende Goethestraße. Zur Umsetzung des vorgenannten Planungsziels wird in dem Bebauungsplan Nr. 34 ein allgemeines Wohngebiet (WA) gem. § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt.

Da es sich bei der beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes hinsichtlich des Standortes und des Planumfanges (Gebietsgröße ca. 6.205 m²) um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, wird der Bebauungsplan Nr. 34 im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Eine Umweltprüfung gem. § 2 (4) bzw. ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB ist aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB nicht notwendig. Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, die aufgrund der Änderung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, gelten gem. § 13a (2) Satz 1 Nr. 4 BauGB bei Vorhaben in den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB (zulässige Grundfläche < 20.000 m²) Eingriffe als im Sinne des § 1a (3) Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig, so dass eine Kompensation hier nicht erforderlich ist.

 

Die Anwendbarkeit des § 13a BauGB ist damit gegeben. Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.03.2016 den Aufstellungsbeschluss gefasst. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB soll nun der Auslegungsbeschluss gefasst werden.

 

Ausschussmitglied Schöne fragte nach, ob in der Begründung zum BPlan Nr. 34 auf Seite 3 Punkt 3.3 –  „Vorbereitende Bauleitplanung“ die Aufstellung des anzupassenden FNP ebenfalls im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden kann und bittet um Überprüfung.

 

Im Hinblick auf die privaten Grünflächen s.a. Seite 6 Punkt 5.7 der Begründung soll eine Veränderungssperre hinsichtlich der Gehölzbestände gestrichen werden. In der nächsten VA-Sitzung soll eine geänderte Fassung vorgelegt werden.

 

Der Finanz- und Planungsausschuss empfiehlt dem VA mit 16 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung, die Auslegung des Bebauungsplans Nr. 34 „Goethestraße“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB mit örtlichen Bauvorschriften gem. § 84 NBauO für den in der Planzeichnung dargestellten Bereich zu beschließen.

 


 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

16

Nein:

 

Enthaltung:

1