Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Frau Neuke erläuterte dem Ausschuss die Sitzungsvorlage. Anschließend erläuterte Herr Mannl dem Ausschuss an Hand einer Powerpoint-Präsentation den Verwaltungsablauf eines Planfeststellungsverfahrens.

Ratsfrau Rosenow fragte, ob nur derjenige klagen kann, der eine Einwendung erhoben hat. Herr Mannl stimmt dem zu.

Ratsherr Eymael fragte, wie lange ein Planfeststellungsverfahren dauern würde. Herr Mannl sagte, dass dies zwischen einem ¾ Jahr und 2 Jahren dauern kann, je nach Größe und Anzahl möglicher Einwendungen.

Ratsherr Schöne fragte, welche Kosten bei solch einen Verfahren entstehen. Herr Mannl sagte, dass die Kosten sich auf Grundlage der HOAI und nach dem Gesamtkosten des Projektes richten würden.

Ratsfrau Rosenow begrüßt das Verfahren.

Es entstand nach dem Vorschlag von Ratsherrn Rosenhagen, dass die bisher vorliegenden Einwände aufgegriffen werden sollten und das die Verwaltung mit den entsprechenden Bedenkenträgern in Verhandlung treten sollte, eine kurze Diskussion. Über den Vorschlag von Herrn Rosenhagen wurde abgestimmt. Es sprachen sich 4 dafür und 15 gegen eine Verhandlung aus.

Frau Neuke sagte, dass die Punkte der Einwänder auf jedenfall im Rahmen der weiteren Planung mit aufgegriffen werden sollten. Frau Neuke wies daraufhin, dass bis 2019 insgesamt der 60 % der möglichen Kosten förderfähig seien. Mit der weiteren Planung im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens für das Projekt „Osttangente“ wird die Planung und der Bebauungsplan Nr. 36 -„Osttangente“ aufgehoben.

 

Der Finanz- und Planungsausschuss empfahl einstimmig dem VA die Verwaltung zu beauftragen die notwendigen Schritte zur Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens vorzubereiten und dem Ausschuss vorzustellen.