Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frau Zander erläuterte die Sitzungsvorlage. Im Vergleich mit anderen Verwaltungen wurde festgestellt, dass die gemeinsame Definition der sog. „Geschäfte der laufenden Verwaltung“ in Lemwerder bisher nie durch Beschluss geregelt wurde. Gem. § 85 Absatz 1 Nr. 7 NKomVG hat der/die Bürgermeister/in die Geschäfte der laufenden Verwaltung zu führen. Zu den Geschäften der laufenden Verwaltung zählen Aufgaben, soweit sie nicht von grundsätzlicher, über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung sind, sich in den Grenzen der üblicherweise zu erledigenden Aufgaben bewegen und keine besondere über den üblichen Rahmen hinausgehende Behandlung oder Beurteilung erfordern, sowie alle regelmäßig wiederkehrenden Rechtsgeschäfte oder Verwaltungshandlungen, die für die Gemeinde sachlich und finanziell nicht von erheblicher Bedeutung sind.

Um hier für den/die Bürgermeister/in aber auch für die Verwaltung Klarheit zu schaffen, wird angeregt diese gemeinsame Definition in Richtlinien festzulegen.

 

Bürgermeisterin Neuke ergänzte die Aussage, dass es sich um eine Hilfe für die Verwaltung handle und das Aufträge jeglicher Art schneller erledigt werden könnten.

Ratsfrau Rosenow fragte, ob durch eine solche Richtlinie nicht der Informationsfluss für die Ratsmitglieder beschnitten würde. Dies verneinte die Bürgermeisterin, da auch bei Vorliegen der Richtlinie die entsprechenden Umsetzungen den Ratsmitgliedern mitgeteilt werden würden.

 

Der Ausschuss nahm die Ausführungen zur Kenntnis. Die Abstimmung soll in der nächsten Sitzung erfolgen.