Der Finanz- und Planungsausschuss und der Verwaltungsausschuss haben in ihren Sitzungen am 24. August 2017 empfohlen, die Änderung des Bebauungsplan Nr. 7 zu beschließen.
Der Rat beschloss einstimmig gemäß § 1 Abs. 3 und § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i.V.m. § 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG), in den zurzeit geltenden Fassungen, die zweite Änderung des Bebauungsplan Nr. 7 „Altenesch-Tecklenburg“, bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen sowie der Begründung unter Berücksichtigung der zu übernehmenden Abwägungsvorschläge.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
17 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |