Beschluss: einstimmig beschlossen

Ratsherr Meyer hat mit Wirkung vom 04.09.2017 seinen Wohnsitz in der Gemeinde Lemwerder aufgegeben und ist in das Ausland verzogen.

Damit ist Ratsherr Meyer gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 49 Abs. 1 Nr. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nicht mehr wählbar und scheidet aus dem Rat der Gemeinde Lemwerder aus.

Dies ist durch den Rat gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG zu Beginn seiner nächsten Sitzung durch Beschluss festzustellen.

Auf die nach § 52 Abs. 2 NKomVG bestehende Möglichkeit, in der Ratssitzung zum Sitzverlust Stellung zu nehmen, wurde Ratsherr Meyer hingewiesen.

Mit der Feststellung des Sitzverlustes endet die Mitgliedschaft von Ratsherrn Meyer im Rat der Gemeinde Lemwerder.

Ratsherr Meyer hatte seine Teilnahme an der Sitzung abgesagt und Bürgermeisterin Neuke gebeten, dem Rat seine besten Wünsche zu übermitteln.

Der Rat stellte einstimmig den Sitzverlust von Ratsherrn Meyer durch Verlust der Wählbarkeit, Wegzug aus der Gemeinde Lemwerder, fest.

 


Ratsherr Meyer hat mit Wirkung vom 04.09.2017 seinen Wohnsitz in der Gemeinde Lemwerder aufgegeben und ist in das Ausland verzogen.

Damit ist Ratsherr Meyer gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 49 Abs. 1 Nr. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nicht mehr wählbar und scheidet aus dem Rat der Gemeinde Lemwerder aus.

Dies ist durch den Rat gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG zu Beginn seiner nächsten Sitzung durch Beschluss festzustellen.

Auf die nach § 52 Abs. 2 NKomVG bestehende Möglichkeit, in der Ratssitzung zum Sitzverlust Stellung zu nehmen, wurde Ratsherr Meyer hingewiesen.

Mit der Feststellung des Sitzverlustes endet die Mitgliedschaft von Ratsherrn Meyer im Rat der Gemeinde Lemwerder.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

15

Nein:

0

Enthaltung:

0