Beschluss: einstimmig beschlossen

Bürgermeisterin Neuke erläuterte die Sitzungsvorlage. Sie ergänzte die Vorlage um folgende Aussagen, dass der Zeitraum zur Abgabe eines Angebotes auf ca. 2 bis 3 Wochen festgelegt werden wird. Das Mindestgebot wird gemäß des aktuellen Bodenrichtwertes auf 70 €/m² festgelegt. Bei zwei oder mehreren gleich hohen Geboten wird das Los entscheiden. Die Grundstücke sollten in ca. 2 bis 4 Jahren bebaut werden. Der Ausschuss sprach dem VA einstimmig die Empfehlung aus, die Verwaltung mit der Vorbereitung zur Veräußerung (Bekanntmachung in der Tagespresse und Internet) der beiden Grundstücke in der Gemarkung Altenesch, Flur 3, Flurstücke 66/12 und 66/13 gegen Höchstgebot zu beauftragen. Die endgültige Entscheidung über den Verkauf erfolgt durch Ratsbeschluss.

 


Sachverhalt:

Im Rahmen des vereinfachten Umlegungsverfahrens Goethestraße und durch die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 34 sind nachfolgende Grundstücke zu Bauland geworden. Die Gemeinde Lemwerder ist Eigentümerin der Grundstücke „HsNr. 7“ (Flurstück 66/12) und „HsNr. 12“ (Flurstück 66/13), welche im nachstehenden Planauszug ersichtlich sind.

 

Das Grundstück „HsNr. 7“ hat eine Grundfläche von 522 m² und das Grundstück „HsNr. 12“ hat eine Fläche von 569 m².

 

Gemäß § 125 Abs. 1 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) soll das vorgenannte Gemeindevermögen veräußert werden. Bei der Bewertung des Vermögenswertes wird der aktuell geltende Bodenrichtwert angenommen werden. Im Bereich der bereits bebauten Grundstücke in der Goethestraße beträgt dieser Wert 66 €/m². Für die neuen Grundstücke wird der aktuelle Bodenrichtwert am 18.01.2018 vom Gutachterausschuss festgelegt.  

Es wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen,  die beiden Grundstücke im Rahmen eines Bieterverfahrens gegen Höchstgebot zu verkaufen. Für die „HsNr. 7“ sollte eine Summe von 34.452 € und für „HsNr. 12“ eine Summe von 37.554 € als Mindestgebot (entsprechend des Bodenrichtwertes) angesetzt werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

17

Nein:

0

Enthaltung:

0