Bürgermeisterin Neuke informierte den Ausschuss darüber, dass Herr Zippel vom Planungsbüro P3 die Einführung in die wesentlichen Stellungnahmen gibt und die Abwägungsvorschläge besprochen werden. Zunächst stellte FDL Paack die Präsentation vor, die bereits öffentlich im Ratsinformationssystem einzusehen war. Herr Zippel ergänzte den Vortrag von Herrn Paack um den Bereich des Artenschutzes.

Er erklärte, dass ein Bebauungsplan keine Störungen für die Arten darstellt. Eine Störung kann lediglich ein Bauvorhaben ausüben, welches vom Landkreis Wesermarsch zu genehmigen und zuvor entsprechend zu prüfen ist. Er fügte hinzu, dass der Landkreis die Baugenehmigung mit Auflagen versehen kann und diese von Fall zu Fall unterschiedlich ausfallen können.

Weiterhin stellte Herr Zippel dem Ausschuss die geplanten Kompensationsflächen im Bardewischer Moor vor.

Ratsfrau Rosenow fragte hierzu, wie groß die Kompensationsfläche sei. Herr Zippel erklärte, dass die Fläche zunächst auf Qualität geprüft werden muss. Anschließend wird festgesetzt, welche Teile der Fläche im Bardewischer Moor als Kompensationsfläche genutzt werden kann.

 

Ratsherr Schöne fragte, wer die Auflagen der Baugenehmigung des Landkreises überprüft. Herr Zippel erklärte, dass hierfür allein der Landkreis zuständig ist.

 

Ratsherr Schröder merkte an, dass die 6 dB vermehrter Lärm durch das Gewerbegebiet seines Erachtens viel ausmachen. Herr Zippel erklärte hier, dass vermutlich für den Seeadler die Geräusche nicht von wesentlicher Bedeutung sind. Für den Seeadler ist laut Aussage der entsprechenden Fachleute nur das Nahrungsangebot in der Nähe des Brutplatzes relevant.

 

Ratsherr Schröder ging auf die von der UWL-Fraktion gestellten Anträge ein. Die Anträge sollen in folgender Reihenfolge abgestimmt werden:

 

4, 6, 1, 2, 3, 5, 7, 8.

 

Zu Antrag 4:

Ratsherr Schröder stellte den Antrag vor, welcher die Forderung beinhaltet das Bebauungsplanverfahren Edenbüttel II fallen zu lassen. Statt einer weiteren Planung von Edenbüttel II wird beantragt eine konkrete Beplanung des ehemaligen Flughafengeländes für weitere Gewerbeansiedlungen umzusetzen. Hierfür fordert die UWL-Fraktion eine namentliche Abstimmung. Ratsfrau Rosenow merkte an, dass sie den Antrag befürwortet, jedoch die Benennung „Flughafenareal“ ungünstig findet und es als AEROMARE betiteln würde.

Ratsherr Schöne fügte hinzu, dass die Qualität der Gewerbegebiete unterschiedlich ist und auch das Gewerbegebiet AEROMARE weiterhin umgesetzt werden muss.

Weiter merkte er an, dass er 9 ha Fläche in Edenbüttel II zu viel findet.

Hierzu erklärte Bürgermeisterin Neuke, dass die Betriebe in Edenbüttel I zunächst kleiner angefangen haben und mit der Zeit gewachsen sind. Die 9 ha sind eine Angebotsplanung, die nicht von Anfang an direkt voll bebaut werden.

 

Ratsfrau Rosenow fragte an, ob es für Edenbüttel II Vorgaben gibt, welche Gewerbebetriebe sich ansiedeln dürfen. Bürgermeisterin Neuke erklärte, dass dies der Begründung des Bebauungsplanes zu entnehmen ist und diverse Gewerke ausgeschlossen sind.


Ratsherr Helmerichs fügte hinzu, dass das Gebiet noch nicht voll erschlossen werden sollte. Es ist zunächst nur wichtig, den B-Plan aufzustellen. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes bei einer Anfrage eines Gewerbetreibenden wäre zu langwierig.

Es erfolgte eine namentliche Abstimmung:

 

Baxmann:                           nein

Drees:                                  nein

Helmerichs:                       nein

Jabs:                                     nein

von Lübken:                      nein

Rohde:                                nein

Ammermann:                   Enthaltung

Eymael:                               nein

Schöne:                               Enthaltung

Haye-Warfelmann:        nein

Rosenhagen:                    nein

Sudbrink:                            nein

Göttsch:                              ja

Naujoks, Wiebke:           ja

Schröder:                           ja

Rosenow:                           ja

 

Ja:

4

Nein:

10

Enthaltung:

2

 

 

Zu Antrag 6:

Die UWL-Fraktion beantragte, den überarbeiteten Bebauungsplan in einem weiteren Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung erneut auszulegen.

Bürgermeisterin Neuke schlägt verwaltungsseitig vor den Antrag abzulehnen, da eine erneute öffentliche Beteiligung nicht erforderlich ist. Die Aufnahme eines Hinweises ist keine wesentliche Änderung.

 

Ja:

4

Nein:

11

Enthaltung:

1

 

Zu Antrag 1:

Bürgermeisterin Neuke erklärte zum ersten Antrag der UWL-Fraktion, dass alle Einwendungen vorlagen und ausreichend Möglichkeit bestand, sich damit auseinander zu setzen.

 

Ja:

3

Nein:

10

Enthaltung:

3

 

Zu Antrag 2:

Bürgermeisterin Neuke erklärte zum zweiten Antrag der UWL-Fraktion, dass der Auftrag an das Planungsbüro aus dem Inhalt des Aufstellungsbeschlusses kam. Ziel und Zweck der Beauftragung war die Planung und Verfahrensbegleitung, bei der das Planungsbüro bei der Erarbeitung von Vorschlägen mitwirkte. Vorgaben werden an das Planungsbüro jedoch keine gemacht.

 

Eine Abstimmung ist nicht erforderlich.

 

 

 

Zu Antrag 3:

Die UWL-Fraktion beantragt mit ihrem dritten Antrag eine Unterbrechung der Sitzung um anwesenden Bürgern die Möglichkeit zum Stellen von Fragen zu ermöglichen.

Diesem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.

 

Herr Wohlers, als Einwohner der Gemeinde Lemwerder, fragte an, wer von dem Gewerbegebiet Edenbüttel II profitiert.

Bürgermeisterin Neuke antwortete, dass es ein Profit für die Allgemeinheit sowie die zukünftigen Generationen sein wird.

Ratsherr Schöne ergänzt, dass die Wirtschaftlichkeit erst zu einem späteren Zeitpunkt festzustellen ist. Zunächst sind die Ausgaben höher als die Einnahmen, jedoch kommen dann über die Jahre z.B. die Gewerbesteuereinnahmen hinzu.

Ratsherr Helmerichs ergänzte, dass auch Personen von dem Gewerbegebiet profitieren. Immerhin werden dadurch mögliche Arbeitsplätze geschaffen.

 

Zu Antrag 5:

Bürgermeisterin Neuke erklärte zu dem Antrag der UWL-Fraktion, dass die Aussage vom NLWKN vorliegt, dass ein ausreichender Artenschutz gewährleistet werden kann. Dies ist das Ergebnis des Expertengesprächs.

 

Ja:

4

Nein:

12

Enthaltung:

0

 

Zu Antrag 7:

Herr Schröder zog den Antrag der UWL-Fraktion zurück.

 

Zu Antrag 8:

Herr Schröder stellte den Antrag der UWL-Fraktion vor. Ratsherr Schöne erklärte, dass die Zuständigkeit nicht bei der Gemeinde liegt.

 

 

Ratsherr Schöne merkte an, dass der geplante Kreisverkehrsplatz (KVP) beim Bau der Osttangente vielleicht nicht mehr erforderlich sei, da das Verkehrsaufkommen durch die Osttangente stark reduziert wird. Er fragte, ob der Bau des Kreisverkehrs dennoch sinnvoll sei.

Bürgermeisterin Neuke erklärte hierzu, dass das Gewerbegebiet vor der Osttangente errichtet wird und das Verkehrspensum durch den Kreisverkehr aufgenommen werden kann.

Zudem dient der KVP der Sicherheit und Ordnung der ansonsten unübersichtlichen Situation mit vier Abzweigungen.

 

Der Ausschuss stimmte über den Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage FB II/468/17-1/18-1 ab.

 

Ja:

10

Nein:

4

Enthaltung:

2

 

Der Finanz- und Planungsausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen gem. § 1 Abs. 7 und § 2 Abs. 3 BauGB zu beachten und entsprechend den erarbeiteten Abwägungsvorschlägen zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen.


Sachverhalt: Der Bebauungsplan Edenbüttel II wurde am 06.12.2012 gemäß § 3 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) im Rahmen einer vorgezogenen Bürgerbeteiligung öffentlich vorgestellt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden die Behörden und Träger der öffentlichen Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 24.11.2012 bis 31.12.2012 beteiligt. Es erfolgte in der Zeit vom 11.03.2013 bis 12.04.2013 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB die entsprechende öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Im Zuge dieser Auslegung ergaben sich zusätzliche Anforderungen, die eine erneute Auslegung des Planentwurfs erforderlich machten. Der Verwaltungsausschuss beschloss daher am 15.05.2014 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eine erneute öffentliche Auslegung des geänderten Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 33 „Gewerbegebiet Edenbüttel II“ einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie die weitere Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Diese Auslegung erfolgte im Zeitraum vom 10.06.2014 bis 11.07.2014.

 

Aufgrund der parallelen Planung der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Lemwerder wurde der nächste Schritt der Prüfung der eingereichten  Stellungnahmen und die Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 und § 2 Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 33 „Gewerbegebiet Edenbüttel II“ bis auf weiteres verschoben. Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans wurde am 09.03.2016 gemäß § 6 BauGB vom Landkreis Wesermarsch genehmigt. Am 08.04.2016 wurde der Flächennutzungsplan mit seiner öffentlichen Bekanntmachung rechtskräftig. Innerhalb der Jahresfrist gemäß § 215 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 214 BauGB wurden keine Verletzungen von Vorschriften geltend gemacht.

Nachdem am 23.02.2017 das für die Begleitung der Aufstellung des B-Plan Nr. 33 beauftragte Planungsbüro verschiedene Umsetzungsvarianten des weiteren Vorgehens vorgestellt hat, sprach sich der Finanz- und Planungsausschuss am 18.05.2017 dafür aus, beim letzten Verfahrensstand wieder einzusteigen und mit der Abwägung der eingegangen privaten Einwendungen und der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange fortzufahren.

Als Anlage zu dieser Vorlage wurden daher der Politik die Originale der eingegangenen Stellungnahmen und die seitens der Verwaltung erarbeiteten und im Detail ergänzten Entwurf der Abwägungsvorschläge (Stand: 13.02.2018) zugeleitet.

Unabhängig von den vorgenannten Eingaben zum Bebauungsplanverfahren wurde der artenschutzrechtliche Umgang mit dem „Seeadlerhorst Deichshausen“ gesondert beschrieben und mit der Unteren Naturschutzbehörde sowie den Fachbetreuern der Staatlichen Vogelschutzwarte des Landes Niedersachsen abgestimmt. Der Punkt ist unter „Maßnahmen für den Artenschutz“ unter der Nummer 10 im Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 33 – Gewerbegebiet „Edenbüttel II“ aufgeführt.

 

In der Fachausschusssitzung werden die inhaltlich vergleichbaren Eingaben vom begleitenden Planungsbüro „P3 Planungsteam“ vorgestellt und die Abwägungsvorschläge erläutert. Der Fachplaner und die Verwaltung stehen auch für Einzelfragen zur Verfügung.