Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Bürgermeisterin Neuke erklärte dem Ausschuss die Vorlage ausführlich, da die Vorlage den Ratsmitgliedern nicht ausgedruckt vorlag.

Sie merkte an, dass die Trift für den Katastrophenschutz angedacht ist, um in einem Hochwasserfall die Anwohner des Außendeichbereichs in Sicherheit bringen zu können.

Sie informierte zusätzlich, dass viele Radfahrer und Fußgänger die Trift nutzen, was bei einer Überfahrt mit dem PKW, als gefährdend für diesen Personenkreis werden könnte.

 

Ratsherr Schöne merkte hierzu an, dass er den Vorschlag der Verwaltung, eine Einbahnstraßenregelung einzurichten, sehr gut findet. Sollte man sich auf die Einbahnstraßenregelung einigen können, würde er den Antrag der Gruppe FDP- Bündnis90/Die Grünen zurückziehen.

 

Ratsherr Rohde teilte mit, dass er über den Antrag sehr verwundert sei. Der Antrag, die Ernst-Pieper-Str. in der Geschwindigkeit zu reduzieren, liegt vor, um den schwächeren Verkehrsteilnehmer zu schützen. Der Antrag, die Deichtrift für den PKW-Verkehr zu öffnen, würde allerdings eine Gefahr für die schwächeren Verkehrsteilnehmer hervorrufen. Seitens der Gruppe SPD/CDU wird der Antrag gestellt, vor einer Entscheidung über die Öffnung zunächst die Polizei und die Straßenverkehrsbehörde zur Beratung mit einzubeziehen.

 

Ratsherr Helmerichs verdeutlicht noch einmal, dass er keine Notwendigkeit der Öffnung sieht. Gerade beim Feierabendverkehr der Werften entsteht ein extremer Verkehr mit Fußgängern und Radfahrern. Wenn hier noch der PKW – Verkehr auf der Trift dazu kommt, könnte es problematisch werden. Er unterstützt Herrn Rohde mit dem Antrag, für die Beurteilung der Situation eine Meinung von Fachleuten einzuholen.

 

Ratsherr Ammermann erklärte, dass der Antrag gestellt wurde, nachdem eine öffentliche Fraktionssitzung der FDP-Fraktion stattgefunden hat, auf der sich viele Anwohner der Außendeichsiedlung für eine Öffnung der Trift ausgesprochen haben. Bevor die alte Deichtrift zurückgebaut wurde, gab es für die Außendeichsiedlung immer eine Möglichkeit, schnell in den Ortskern zu kommen.

Ratsfrau Baxmann teilte hierzu mit, dass sie in der vergangenen Woche viele Anrufe von besorgten Bürgern der Ritzenbütteler Straße erhalten hat, welche sich gegen die Öffnung aussprechen. Durch die Öffnung würde noch mehr Verkehr auf die Ritzenbütteler Str. geleitet werden, an der es keinen Fuß- oder Radweg gibt.

 

Ratsherr Rosenhagen fügte hinzu, dass bereits im Jahr 2014 gegen eine Öffnung der Trift gestimmt wurde. Die Situation hat sich seitdem nicht geändert, so dass die Trift weiterhin nur für den Katastrophenschutz genutzt werden sollte.

Von einer Öffnung auf Probe rät er komplett ab, da nicht klar ist, wie anschließend eine Abwägung erfolgen soll, ob die Öffnung sinnvoll oder nicht sinnvoll war.

 

Ratsherr Ammermann merkte an, dass die Meinungen der Bürger zu der Öffnung sehr unterschiedlich sind. Er regt an, eventuell die Bürger bei der Entscheidung zu beteiligen.

 

Ratsherr Schöne unterstützt den Antrag von Herrn Rohde, Fachleute zur Unterstützung mit einzubeziehen, da es sonst sehr schwierig wird, eine Einigung zu finden.

 

Ferner fügte Ratsherr Rosenhagen hinzu, dass die Nutzer aus der Außendeichsiedlung durch die Sperrung der Trift lediglich einen Umweg von ca. 1 Kilometer haben. Durch die Überfahrt würde es aber nicht nur zur Nutzung durch Anwohner der Außendeichsiedlung kommen, sondern allgemein ein erhöhtes Verkehrsaufkommen erfolgen.

 

 

Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung von 18:57 Uhr bis 19:07 Uhr, um anwesenden Einwohnern die Möglichkeit der Äußerung zum Antrag zu geben.

 

Ein Anwohner, der direkt an der Deichtrift wohnt, meldete sich zu Wort. Er beobachtet die Trift häufig und kann ca. 100 Personen pro Tag vermerken, die die Trift nutzen.

 

Eine Anwohnerin der Ritzenbütteler Straße fügte hinzu, dass die Trift, bevor die Poller installiert wurden, durch viele PKW genutzt wurde, was eine erhöhte Gefahr für Radfahrer und Fußgänger dargestellt hat.

Viele Kraftfahrer werden die Deichtrift auch dann nutzen, um die Ampeln im Ort oder den Verkehr im Zusammenhang mit der Fähre zu umfahren.

 

Ein Anwohner der Heimstättenstraße fügt hinzu, dass er aus eigener Erfahrung sagen kann, dass es sehr gefährlich als Fußgänger auf der Trift werden kann, wenn diese für PKW freigegeben ist.

 

Ein weiterer Anwohner der Heimstättenstraße fragt an, wieso überhaupt über eine Öffnung diskutiert werden muss, wenn die Trift ganz klar als Flucht- und Rettungsweg deklariert ist.

 

Ein Anwohner der Ritzenbütteler Straße fügte hinzu, dass auf den anderen beiden vorhanden Deichtriften, bei denen eine Überfahrt möglich ist, eine ganz andere Situation vorliegt, als bei der an der Industriestr./Ritzenbütteler Str. Bei der Trift an der Flughafenstraße können 2 PKW aneinander vorbei fahren, bei der Trift am Ritzenbütteler Sand besteht die Möglichkeit bei Gegenverkehr oben anzuhalten und die Trift entsprechend einzusehen.

 

Nach der Unterbrechung erklärt Bürgermeisterin Neuke, dass im Kreisradwegeprogramm ein Radweg für einen Teil an der Ritzenbütteler Straße eingeplant ist. Wann die Umsetzung erfolgt, ist noch nicht bekannt.

 

Ratsherr Ammermann merkt an, dass wenn die Trift nicht geöffnet werden sollte, er eine Überfahrt konsequenterweise für alle Deichtriften untersagt werden muss.

 

Ratsherr Rohde brachte ein, dass nun ausführlich über das Thema gesprochen wurde. Unter Einbringung der vorgetragenen Argumente sieht er es nicht mehr als erforderlich, an Fachpersonal zu der Angelegenheit zu befragen. Er zieht den Antrag zur Einbeziehung von Polizei und Straßenverkehrsbehörde zurück und empfiehlt, in der heutigen Sitzung über die Öffnung abzustimmen.

 

Der Antrag der Gruppe FDP-Bündnis90/Die Grünen, zur Öffnung der Deichtrift an der Industriestraße/Ritzenbütteler Straße für den öffentlichen Verkehr wurde mehrheitlich abgelehnt.


Sachverhalt: Die Deichtrift,zwischen der Industriestraße und der Ritzenbütteler Straße wurde am 21.07.2015 vom I. Oldb. Deichband als Eigentümer an die Gemeinde Lemwerder als Unterhaltungspflichtigen übergeben. Die Gemeinde Lemwerder ist gemäß einer Vereinbarung zwischen dem Deichband und der Gemeinde aus dem Jahre 1991 für die Verkehrssicherungspflicht und Unterhaltung von Deichtreppen und Deichtriften im Gemeindegebiet zuständig.

Die Deichtrift stellt in erster Linie eine Rettungszuwegung bzw. Fluchtstrecke für die Bewohner der Außendeichsiedlung und der Mitarbeiter der anliegenden Industriebetriebe im Falle eines Hochwassers dar.

In der Planungsphase und nach Fertigstellung der Trift gab es durch Anwohner der Ritzenbütteler Straße erhebliche Bedenken in Bezug auf die Verkehrsbelastung und die Unfallgefahr an der Trift.

Aufgrund der relativ schlechten Sichtdreiecke (Einschränkung durch Fahrradunterstand der Lürssen-Werft) und des rd. 5 Metern schmalen Einmündungsbereichs zur Industriestraße hat sich die Gemeindeverwaltung in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherheit für die Sperrung der Deichtrift für Kraftfahrzeuge entschieden. Eine Ausnahmeregelung gilt hingegen für Radfahrer und Einsatzfahrzeuge. Nachdem die anfängliche Ausschilderung dieser Sperrung von Fahrzeugen teilweise ignoriert wurde, ist die Durchfahrt durch Poller versperrt worden.

 

Um die Deichtrift zu öffnen, müsste im Vorfeld eine neue Ausschilderung und Aufbringung von Markierungen im Bereich des Deichkopfes gemäß StVO in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde erfolgen. Dies wäre auch bei einer probeweisen Öffnung notwendig.

Alternativ könnte man eine Einbahnstraßenregelung von der Industriestraße in Fahrtrichtung Ritzenbütteler Straße schaffen. Bei dieser Variante ist eine höhere Verkehrssicherheit gegeben, da der Einmündungsbereich im Bereich der  Ritzenbütteler Straße ausreichend groß ist und es zu keinen Begegnungsverkehr von Fahrzeugen kommen kann.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

1

Nein:

6

Enthaltung:

2