Betreff
Antrag 08/27 v. 25.03.2018 der Gruppe FDP - Bündnis 90/Die Grünen
- Öffnung Deichtrift für den öffentlichen Verkehr
Hier: Stellungnahme Verwaltung
Vorlage
FB II/001/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt: Die Deichtrift,zwischen der Industriestraße und der Ritzenbütteler Straße wurde am 21.07.2015 vom I. Oldb. Deichband als Eigentümer an die Gemeinde Lemwerder als Unterhaltungspflichtigen übergeben. Die Gemeinde Lemwerder ist gemäß einer Vereinbarung zwischen dem Deichband und der Gemeinde aus dem Jahre 1991 für die Verkehrssicherungspflicht und Unterhaltung von Deichtreppen und Deichtriften im Gemeindegebiet zuständig.

Die Deichtrift stellt in erster Linie eine Rettungszuwegung bzw. Fluchtstrecke für die Bewohner der Außendeichsiedlung und der Mitarbeiter der anliegenden Industriebetriebe im Falle eines Hochwassers dar.

In der Planungsphase und nach Fertigstellung der Trift gab es durch Anwohner der Ritzenbütteler Straße erhebliche Bedenken in Bezug auf die Verkehrsbelastung und die Unfallgefahr an der Trift.

Aufgrund der relativ schlechten Sichtdreiecke (Einschränkung durch Fahrradunterstand der Lürssen-Werft) und des rd. 5 Metern schmalen Einmündungsbereichs zur Industriestraße hat sich die Gemeindeverwaltung in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherheit für die Sperrung der Deichtrift für Kraftfahrzeuge entschieden. Eine Ausnahmeregelung gilt hingegen für Radfahrer und Einsatzfahrzeuge. Nachdem die anfängliche Ausschilderung dieser Sperrung von Fahrzeugen teilweise ignoriert wurde, ist die Durchfahrt durch Poller versperrt worden.

 

Um die Deichtrift zu öffnen, müsste im Vorfeld eine neue Ausschilderung und Aufbringung von Markierungen im Bereich des Deichkopfes gemäß StVO in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde erfolgen. Dies wäre auch bei einer probeweisen Öffnung notwendig.

Alternativ könnte man eine Einbahnstraßenregelung von der Industriestraße in Fahrtrichtung Ritzenbütteler Straße schaffen. Bei dieser Variante ist eine höhere Verkehrssicherheit gegeben, da der Einmündungsbereich im Bereich der  Ritzenbütteler Straße ausreichend groß ist und es zu keinen Begegnungsverkehr von Fahrzeugen kommen kann.


Finanzielle Auswirkungen: Die Kosten für die Umsetzung des Antrages werden auf ca. 800 € geschätzt.  Die Kosten für die Einbahnstraßenregelung werden auf ca. 250 € geschätzt