- Öffnung Deichtrift für den öffentlichen Verkehr
Hier: Stellungnahme Verwaltung
Sachverhalt:
Die Deichtrift,zwischen der Industriestraße und der Ritzenbütteler Straße wurde
am 21.07.2015 vom I. Oldb. Deichband als Eigentümer an die Gemeinde Lemwerder
als Unterhaltungspflichtigen übergeben. Die Gemeinde Lemwerder ist gemäß einer
Vereinbarung zwischen dem Deichband und der Gemeinde aus dem Jahre 1991 für die
Verkehrssicherungspflicht und Unterhaltung von Deichtreppen und Deichtriften im
Gemeindegebiet zuständig.
Die Deichtrift stellt in
erster Linie eine Rettungszuwegung bzw. Fluchtstrecke für die Bewohner der
Außendeichsiedlung und der Mitarbeiter der anliegenden Industriebetriebe im
Falle eines Hochwassers dar.
In der Planungsphase und nach
Fertigstellung der Trift gab es durch Anwohner der Ritzenbütteler Straße
erhebliche Bedenken in Bezug auf die Verkehrsbelastung und die Unfallgefahr an
der Trift.
Aufgrund der relativ
schlechten Sichtdreiecke (Einschränkung durch Fahrradunterstand der
Lürssen-Werft) und des rd. 5 Metern schmalen Einmündungsbereichs zur
Industriestraße hat sich die Gemeindeverwaltung in Abstimmung mit der
Straßenverkehrsbehörde des Landkreises im Rahmen der allgemeinen
Verkehrssicherheit für die Sperrung der Deichtrift für Kraftfahrzeuge
entschieden. Eine Ausnahmeregelung gilt hingegen für Radfahrer und
Einsatzfahrzeuge. Nachdem die anfängliche Ausschilderung dieser Sperrung von
Fahrzeugen teilweise ignoriert wurde, ist die Durchfahrt durch Poller versperrt
worden.
Um die Deichtrift zu öffnen,
müsste im Vorfeld eine neue Ausschilderung und Aufbringung von Markierungen im
Bereich des Deichkopfes gemäß StVO in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde
erfolgen. Dies wäre auch bei einer probeweisen Öffnung notwendig.
Alternativ könnte man eine Einbahnstraßenregelung von der Industriestraße in Fahrtrichtung Ritzenbütteler Straße schaffen. Bei dieser Variante ist eine höhere Verkehrssicherheit gegeben, da der Einmündungsbereich im Bereich der Ritzenbütteler Straße ausreichend groß ist und es zu keinen Begegnungsverkehr von Fahrzeugen kommen kann.
Finanzielle Auswirkungen: Die Kosten für die Umsetzung des Antrages werden auf ca. 800 € geschätzt. Die Kosten für die Einbahnstraßenregelung werden auf ca. 250 € geschätzt