Beschluss: einstimmig beschlossen

Bürgermeisterin Neuke stellte die Beschlussvorlage vor.

 

 Ratsherr Schröder fragte, ob die genannte Erhöhung der Aufwandsentschädigung mit dem benutzen des papierlosen Datenaustausch zusammenhängt.

Bürgermeisterin Neuke erklärte, dass die beiden Punkte nicht miteinander verknüpft sind und die Erhörung der Aufwandsentschädigung unabhängig von dem papierlosen Datenaustausch erfolgen wird. Für diesen ist ein Auslagenersatz vorgesehen.

 

Ratsherr Schöne fragte, wie es überwacht wird, wenn jemand gemäß §2 das Amt nicht mehr ausüben kann und eine Reduzierung erfolgen wird.

Bürgermeisterin Neuke erklärte, dass die Verwaltung, wie in der Vergangenheit, die Überwachung wahrnehmen wird.

 

Ratsherr Schöne merkte an, dass in § 8 die Entschädigung für den Gerätewart der Feuerwehr Lemwerder auf 55 Euro erhöht werden soll, dieses aber schon in der Vergangenheit von 50 auf 60 Euro erhöht wurde. Bei einer Änderung auf 55 € würde somit eine Reduzierung erfolgen.

Bürgermeisterin Neuke merkte an, dass dieses hausintern noch abgestimmt werden müsste.

 

Über den Antrag der FDP vom 18.11.14 bezogen auf §4 Abs. 4 wurde abgestimmt.

 

Ja:

6

Nein:

1

Enthaltung:

2

 

Der in der Sitzungsvorlage dargestellten Variante 2 wurde einstimmig zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt zum VA einen verwaltungsintern abgestimmten Entwurf vorzulegen.

 


Sachverhalt: Die Anpassung der aktuellen Satzung über die Entschädigung der Ratsfrauen und Ratsherren sowie der nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitglieder ist in den Jahren 2014 und 2015 bereits intensiv diskutiert worden. Es lagen dazu verschiedene Anträge der Fraktionen sowie Änderungsvorschläge der Verwaltung vor. Verwaltungsseitig wurden die Vorschläge der Entschädigungskommission sowohl in der Höhe der Entschädigung als auch in verschiedenen Formulierungen eingearbeitet.

 

Ein wesentlicher Ansatz in der Neufasssung sollte auch der Umgang mit der digitalen Ratsarbeit sein bzw. entsprechenden Entschädigungen sein. Im Vorfeld der Sitzung ist eine Abstimmung mit den Vertretern der Fraktionen und Gruppen in Bezug auf die Fomulierungen zur digitalen Ratsarbeit erfolgt. Gleichzeitig kam der Vorschlag, alle Entschädigungssatzungen in einer Satzung zusammen zu fassen. Zur Beratung stehen hier daher zwei Varianten:

 

1)      Die Anpassung der bestehenden Entschädigungssatzung für Ratsmitglieder. Dafür ist der bisherige Entwurf (Stand 12-6-2015) gekürzt worden und um die Empfehlungen zur digitalen Ratsarbeit ergänzt. Aus den Beratungen war die Abstimmung über die Fassung der Formulierungen zu Reisekosten noch offen. Beide Varianten sind im aktualisierten Entwurf daher neu aufgenommen. Die Bestimmungen zur Kinderbetreuung sind in den Formulierungen des § 3 Abs. 6 auf Empfehlung der Entschädigungskommission enthalten.

2)      Eine vollständige Neufassung der Satzung incl. Einbeziehung der Entschädigung für die Gleichstellungsbeauftragte sowie den Funktionsträgern der freiwilligen Feuerwehr. Dieser Entwurf ist mit den Fachdiensten noch nicht im Detail abgestimmt und bis zur Beschlussfassung noch Anpassungen an die bestehenden Vorschriften erfahren. 

 

Beide Varianten enthalten eine Anpassung der monatlichen Beträge. Auch in dem Bewusstsein, dass es sich um Aufwandsentschädigung handelt, ist aus Sicht der Verwaltung eine angemessene Anpassung nach 5 bis 10 Jahren sinnvoll.