Betreff
Aufwandsentschädigungen
Vorlage
BÜ/021/2018
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt: Die Anpassung der aktuellen Satzung über die Entschädigung der Ratsfrauen und Ratsherren sowie der nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitglieder ist in den Jahren 2014 und 2015 bereits intensiv diskutiert worden. Es lagen dazu verschiedene Anträge der Fraktionen sowie Änderungsvorschläge der Verwaltung vor. Verwaltungsseitig wurden die Vorschläge der Entschädigungskommission sowohl in der Höhe der Entschädigung als auch in verschiedenen Formulierungen eingearbeitet.

 

Ein wesentlicher Ansatz in der Neufasssung sollte auch der Umgang mit der digitalen Ratsarbeit sein bzw. entsprechenden Entschädigungen sein. Im Vorfeld der Sitzung ist eine Abstimmung mit den Vertretern der Fraktionen und Gruppen in Bezug auf die Fomulierungen zur digitalen Ratsarbeit erfolgt. Gleichzeitig kam der Vorschlag, alle Entschädigungssatzungen in einer Satzung zusammen zu fassen. Zur Beratung stehen hier daher zwei Varianten:

 

1)      Die Anpassung der bestehenden Entschädigungssatzung für Ratsmitglieder. Dafür ist der bisherige Entwurf (Stand 12-6-2015) gekürzt worden und um die Empfehlungen zur digitalen Ratsarbeit ergänzt. Aus den Beratungen war die Abstimmung über die Fassung der Formulierungen zu Reisekosten noch offen. Beide Varianten sind im aktualisierten Entwurf daher neu aufgenommen. Die Bestimmungen zur Kinderbetreuung sind in den Formulierungen des § 3 Abs. 6 auf Empfehlung der Entschädigungskommission enthalten.

2)      Eine vollständige Neufassung der Satzung incl. Einbeziehung der Entschädigung für die Gleichstellungsbeauftragte sowie den Funktionsträgern der freiwilligen Feuerwehr. Dieser Entwurf ist mit den Fachdiensten noch nicht im Detail abgestimmt und bis zur Beschlussfassung noch Anpassungen an die bestehenden Vorschriften erfahren. 

 

Beide Varianten enthalten eine Anpassung der monatlichen Beträge. Auch in dem Bewusstsein, dass es sich um Aufwandsentschädigung handelt, ist aus Sicht der Verwaltung eine angemessene Anpassung nach 5 bis 10 Jahren sinnvoll. 

 


 

 


Beschlussvorschlag: Der Personal- und Geschäftsordnungsausschuss empfiehlt die Neugestaltung der Satzung in der Variante 1 – bzw. 2 für Beratung im VA bzw. die Beschlussfassung im Rat vorzubereiten.

 


Finanzielle Auswirkungen: Bei einer Anpassung aller Aufwandsentschädigungen und der Annahme, dass alle Ratsmitglieder künftig die Teilnahme an der digitalen Ratsarbeit erklären erhöhen sich die Aufwendungen über die Bereiche Feuerwehr, Gleichstellung und Gemeindeorgane um jährlich rund 16.000,- € (monatlich ca. 1.350,- €)