Beschluss: einstimmig beschlossen

Bürgermeisterin Neuke erklärte, dass es sich um die Schulwege und insbesondere den an der Stedinger Straße handelt. Der Landkreis Wesermarsch würde die Wege im Einzelnen prüfen.

 

Ratsherr Schröder merkte an, dass man die Wege vorab sicherer machen sollte und dass Verwaltung und Politik nicht so lange warten sollten, bis etwas passiert.

Ratsfrau Naujoks merkte an, dass mit dem Schulexpress viele Kinder gleichzeitig die Schulwege nutzen würden und diese an der Hauptstraße Richtung Deichshausen zu eng wären.

Herr Schöne fügte hinzu, dass die Schulwege im Ort noch enger sind und die Kindert dort noch näher an der Straße wären.

 

Bürgermeisterin Neuke erklärte, dass die Schulwege für den Schulexpress vorher angesehen wurden und der Landkreis nicht jeden Schulweg in Lemwerder  betrachten könnte, sondern sich nur auf die gefährlichen Abschnitte konzentrieren würde.

Ratsfrau Naujoks fügte hinzu, dass alle Wege des Schulexpress vorher mit der Verwaltung und Polizei abgelaufen wurden und als gefährlichster Abschnitt die Stedinger Straße Richtung Deichshausen erachtet wurde. 

 

Es wurde einstimmig darüber abgestimmt, einen Antrag bei der Schulwegsicherungskommission des Landkreises Wesermarsch (Fachdienst 40) zu stellen, um die Verkehrssicherheit des Rad- und Fußweges entlang der Stedinger Straße überprüfen zu lassen.

 

 


Stellungnahme der Verwaltung:

Es handelt bei dem beschriebenen Weg um eine Nebenanlage zur Stedinger Straße (L 885), welche als „Gemeinsamer Geh- und Radweg“ (Verkehrszeichen 240 StVO) vom zuständigen Straßenbaulastträger (NLStbV/ Straßenmeisterei Delmenhorst) in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Wesermarsch ausgewiesen worden ist. Das Verkehrszeichen 240 sagt aus, dass Radfahrer und Fußgänger den Weg gemeinsam nutzen sollen, dass bedeutet das Fußgänger und Radfahrer diesen Sonderweg nehmen müssen (Radwegbenutzungspflicht). Für alle anderen Verkehrsteilnehmer ist der Weg verboten. Ist durch Zusatzzeichen (Z.B. Mofa frei) die Benutzung eines gemeinsamen Geh- und Radwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgänger- und Radverkehr Rücksicht nehmen. Erforderlichenfalls muss der Fahrverkehr die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen.

Radfahrer müssen immer auf die Fußgänger Rücksicht nehmen.

 

Die vorhandene o.g. Nebenanlage wurde gem. der Vorgaben des Landes Niedersachsen auf 1,80 m bis 2,00 m breite ausgebaut. Nach heutigen Vorschriften (u.a. Richtlinien für die Anlage von Landstraßen RAL 2012 von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen FGSV;  Regelwerke zum Entwurf von Straßen und Radverkehrsanlagen (z. B. ERA 2010), StVO vom April 2013 (einschließlich der Verwaltungsvorschrift [VwV] von 2009) müssen fahrbahnbegleitende Geh- und Radwege in der Regel auf einer Straßenseite als gemeinsame Geh- und Radwege (Zeichen 240 StVO) für Zweirichtungsverkehr mit einer Breite von 2,50 m angelegt werden.

Nach Rücksprache mit dem zuständigen Straßenbaulastträger wird aktuell kein Handlungsbedarf bzgl. einer Verbreiterung der abgesetzten Nebenanlage gesehen.

 

Zum Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer wurde in Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger im Oktober 2005 von der Gemeinde auf Höhe des Discounter Netto, eine Verkehrsinsel installiert, die den Fußgängern das Überqueren der Stedinger Straße in diesem Abschnitt erleichtern soll.

 

Um in diesem Abschnitt ein sog. „Dunkelampel“ (Bedarfsampel) zu installieren, müsste vom Straßenbaulastträger eine Verkehrsmengenzählung veranlasst werden. Bei dieser müsste festgestellt werden, dass min. 600 Fahrzeuge und min. 50 Personen in der Stunde die Straße in diesem Bereich nutzen. Vor einer solchen Zählung empfiehlt der Landkreis die Stellungnahme der extra beim Landkreis Wesermarsch eingerichteten Schulwegsicherungskommission einzuholen. 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0