Sachverhalt: Die Gruppe FDP – Bündnis90 / Die Grünen hat im Rahmen der Haushaltsberatungen einen Antrag auf Förderung Ausbildung/Fortbildung Ehrenamt (Ausschuss – Richtlinie ist zu erstellen) gestellt.
In vielen
Vereinen, Organisationen und Verbänden werden Aufgaben übernommen,
die von
BürgerInnen ehrenamtlich geleistet werden. Ohne deren Einsatz sind
die
Angebote und Aufgaben nicht vorstellbar. Verbunden mit der Übernahme eines
Ehrenamtes ist eine gewisse Verantwortung, die durch Aus-, Fort- und
Weiterbildung erworben wird. Das sind Maßnahmen, die neben einem Zeitaufwand
mit nicht unerheblichen Kosten verbunden sind, die vom Ehrenamtlichen oder/und
der Organisation zu tragen sind. Mit einer finanziellen Förderung soll das
freiwillige Engagement anerkannt und unterstützt werden.
In Zusammenarbeit mit dem Antragsteller wird hierzu folgender Vorschlag unterbreitet:
Die Gemeinde Lemwerder stellt Haushaltsmittel für Aus- und Fortbildung zur Verfügung. Zuschussberechtigt sind u.a. aktive Vorstandsmitglieder, Übungsleiter und Sanitätsausbilder sowie zukünftige Funktionsträger, die ihren Wohnsitz in Lemwerder haben und die Aktivitäten in Vereinen, Verbänden und Organisationen in Lemwerder anbieten. Diese Mittel sollen insbesondere für Lehrgangskosten einschl. Lernmittel, Verpflegungs- und Übernachtungskosten, Fahrtkosten nach Reisekostenrecht in Höhe von x % der nachgewiesenen Kosten zur Verfügung gestellt werden. Sofern eine Förderung von anderer Seite erfolgt (z.B. Kreissportbund) sind die Förderbeträge anzugeben, eine Gesamtförderung von x % soll nicht überschritten werden.
Zuschussanträge sind bei der Gemeinde Lemwerder vor Durchführung der Maßnahme für das Haushaltsjahr zu stellen. Entsprechende Bescheinigungen sind spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Maßnahme einzureichen. Verspätet eingehende Anträge können nur am Ende des Rechnungsjahres aus noch verfügbaren Haushaltsmitteln berücksichtigt werden. Zuschüsse dürfen nur für die beantragte Maßnahme verwendet werden. Ein Rechtsanspruch auf die Zuschüsse besteht nicht.
Beschlussvorschlag: Der Sozialausschuss empfiehlt/ der Verwaltungsausschuss beschließt den o.g. Vorschlag. Die Förderung wird dabei auf ..% und die Höchstförderung auf … % festgelegt
Finanzielle Auswirkungen: Für den Haushalt 2020 sind aktuell 4.000,- € an Haushaltsmitteln eingeplant.