Betreff
Förderung Ehrenamt / Aus- und Fortbildung
Vorlage
FB I/062/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt: Die Gruppe FDP – Bündnis90 / Die Grünen hat im Rahmen der Haushaltsberatungen einen Antrag auf Förderung Ausbildung/Fortbildung Ehrenamt (Ausschuss – Richtlinie ist zu erstellen) gestellt.

 

In vielen Vereinen, Organisationen und Verbänden werden Aufgaben übernommen,

die von BürgerInnen ehrenamtlich geleistet werden. Ohne deren Einsatz sind

die Angebote und Aufgaben nicht vorstellbar. Verbunden mit der Übernahme eines Ehrenamtes ist eine gewisse Verantwortung, die durch Aus-, Fort- und Weiterbildung erworben wird. Das sind Maßnahmen, die neben einem Zeitaufwand mit nicht unerheblichen Kosten verbunden sind, die vom Ehrenamtlichen oder/und der Organisation zu tragen sind. Mit einer finanziellen Förderung soll das freiwillige Engagement anerkannt und unterstützt werden.

 

In Zusammenarbeit mit dem Antragsteller wird hierzu folgender Vorschlag unterbreitet: 

 

Die Gemeinde Lemwerder stellt Haushaltsmittel für Aus- und Fortbildung zur Verfügung. Zuschussberechtigt sind u.a. aktive Vorstandsmitglieder, Übungsleiter und Sanitätsausbilder sowie zukünftige Funktionsträger, die ihren Wohnsitz in Lemwerder haben und die Aktivitäten in Vereinen, Verbänden und Organisationen in Lemwerder anbieten. Diese Mittel sollen insbesondere für Lehrgangskosten einschl. Lernmittel, Verpflegungs- und Übernachtungskosten, Fahrtkosten nach Reisekostenrecht in Höhe von x % der nachgewiesenen Kosten zur Verfügung gestellt werden. Sofern eine Förderung von anderer Seite erfolgt (z.B. Kreissportbund) sind die Förderbeträge anzugeben, eine Gesamtförderung von x % soll nicht überschritten werden.

 

Zuschussanträge sind bei der Gemeinde Lemwerder vor Durchführung der Maßnahme für das Haushaltsjahr zu stellen. Entsprechende Bescheinigungen sind spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Maßnahme einzureichen. Verspätet eingehende Anträge können nur am Ende des Rechnungsjahres aus noch verfügbaren Haushaltsmitteln berücksichtigt werden. Zuschüsse dürfen nur für die beantragte Maßnahme verwendet werden. Ein Rechtsanspruch auf die Zuschüsse besteht nicht.

 

 

 

 

 


 

 


Beschlussvorschlag: Der Sozialausschuss empfiehlt/ der Verwaltungsausschuss beschließt den o.g. Vorschlag. Die Förderung wird dabei auf ..% und die Höchstförderung auf … % festgelegt

 


Finanzielle Auswirkungen: Für den Haushalt 2020 sind aktuell 4.000,- € an Haushaltsmitteln eingeplant.