Betreff
Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012
Feststellung der Eröffnungsbilanz
Vorlage
FB I/020/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt: Das Neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen in Niedersachsen ist am 01.01.2012 in Kraft getreten. Durch die Umstellung wurde in der kommunalen Finanzwirtschaft das bisherige kameralistische Buchhaltungssystem durch ein System der doppelten Buchführung ersetzt. Die Kommunen konnten innerhalb einer Übergangszeit bis zum 01.01.2012 bestimmen, wann sie auf das doppische System umstellen wollen.
Am 15.12.2005 beschloss der Rat der Gemeinde Lemwerder die bis zum 31. Dezember gültigen haushaltsrechtlichen Vorschriften bis zum Ende der Übergangszeit am 31. Dezember 2011 abzuwenden.

 

Seit dem 01.01.2012 wendet die Gemeinde Lemwerder das Neue Kommunale Rechnungswesen an und bucht seither doppisch.

Aufgrund von personellen Veränderungen innerhalb der Kämmerei und Anlagenbuchhaltung kam es immer wieder zu Verzögerungen bei der Aufstellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012.

 

Diese musste nach den Regeln der kommunalen Doppik geltenden Vorschriften zur Inventur, zum Inventar, zu Ansatz und Bewertung des Vermögens, der Schulden und der Bilanz aufgestellt werden. Da in der kameralistischen Buchführung das Vermögen wie Grundstücke und Straßen, aber auch Beteiligungen und Sonderposten bisher nicht erfasst hatte, war eine Bewertung gemäß der Vorschriften ordnungsgemäßer Buchführung notwendig.

 

Die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Lemwerder wurde erstmals im 06/2017 dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) zur Prüfung vorgelegt. Im Rahmen der Prüfung ergaben sich bis Dezember 2019 verschiedene notwendige Änderungen, welche bis Februar 2020 alle Berücksichtigung fanden. Einzelheiten dazu sind der Stellungnahme der Bürgermeisterin zu entnehmen.

 

Das RPA bestätigte im März 2020, dass die erste Eröffnungsbilanz der Gemeinde Lemwerder zum 01.01.2007 nebst Anhang und Anlagen den gesetzlichen Vorschriften entspricht und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Gemeinde vermittelt.

Die geprüfte Eröffnungsbilanz muss gemäß Art. 6 Abs. 8 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechtes vom Rat der Gemeinde Lemwerder beschlossen werden.

 

Im Anhang dieser Vorlage wird Ihnen die Eröffnungsbilanz mit Ihrem Erläuterungsbericht sowie der Stellungnahme der Bürgermeisterin zur Verfügung gestellt.


 

 


Beschlussvorschlag: Der Finanz- und Planungsausschuss/Der VA empfiehl/ Der Rat beschließt die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Eröffnungsbilanz der Gemeinde Lemwerder zum 01.01.2012 mit einer Bilanzsumme von
44.583.837,68 Euro.