Sachverhalt: Das
„Regionale Mobilitätskonzept: Radverkehr“ ist im Leitbild der Region dem
Handlungsfeld „Daseinsvorsorge“ zugeordnet. „Region der guten Wege –
Erreichbarkeit für Alle“ heißt das Ziel.
Mit diesem Konzept
wird erstmals für die gesamte Region ein gemeindeübergreifendes Radverkehrsnetz
vorgelegt. Entsprechend der jeweiligen Streckenfunktion ist es in drei Stufen
gegliedert: direkte Verbindungen zwischen Hauptorten und Zielen (Strecken 1.
Ordnung), ergänzenden regionalen Verbindungen (Strecken 2. Ordnung) sowie
möglichen Radschnellverbindungen. Das Radverkehrsnetz ist mit dem Öffentlichen
Nahverkehr an Bahnhöfen und wichtigen Bus- oder Straßenbahnhaltestellen
verknüpft, das heißt es bestehen Umsteigemöglichkeiten.
Die regionale Netzkonzeption ist fachlich mit den Kommunen
abgestimmt worden.
Aufgabe des Konzepts
Das Konzept
fungiert als Maßnahmenplan auf der „Überschriftenebene“. Für eine Umsetzung im
Verkehrsraum sind weitere Planungs- und Abstimmungsschritte in Zusammenarbeit
mit den zuständigen Straßenbaulastträgern oder Planungsträgern erforderlich.
Das Konzept dient
außerdem als gemeinsame Grundlage für Maßnahmen im regionalen Radverkehr und
für die Abstimmung der Baulastträger.
Es formuliert eine
gemeinsame Position der Mitglieder über ein regionales Alltagsradverkehrsnetz,
das perspektivisch attraktive und sichere Verbindungen schaffen soll und einen
Beitrag für eine klimaschonendere, zukunftsfähige Mobilität leistet.
Das Konzept dient
dementsprechend auch für die Ansprache von anderen Beteiligten.
Kapitel 4 der
Broschüre beinhaltet die Beschlussempfehlung für die Mitgliederversammlung
(siehe Anlage, Seite 22).
Mitwirkung der Kommunen
Die gutachterliche
Grundlagenarbeit wurde durch eine Projektgruppe begleitet. In dieser Gruppe
haben verschiedene Kommunen, der Zweckverband Naturpark Wildeshauser Geest, der
Aufgabenträger für den Nahverkehr (ZVBN) und das Land Niedersachsen (vertreten
durch den Geschäftsbereich Oldenburg der Niedersächsischen Landesbehörde für
Straßenbau und Verkehr) mitgewirkt .Für die Netzabstimmung und die Auswahl der
Strecken haben Workshops stattgefunden, zu denen alle Kommunen eingeladen
worden sind.
Gestaltungsmöglichkeiten für die Gemeinde Lemwerder
Die Abschnitte des
regionalen Radverkehrsnetzes in Lemwerder sind auf der Karte in der
Präsentation dargestellt.
Bestandteil des
Konzeptes (siehe Anlagen) ist ein Maßnahmenkataster, in dem aufgezeigt wird, wo
Mängel, Sanierungs- oder Planungsbedarf bestehen. Hierauf aufbauend können auf
kommunaler Ebene im Rahmen der Zuständigkeit der Finanzierungsbedarf ermittelt
werden sowie Ausbauplanungen erfolgen.
Weitere Gestaltungsmöglichkeiten auf der regionalen Ebene – ergänzende
Information
Bei der Erstellung
des Konzepts unter Federführung des Kommunalverbunds haben erstmals die für den
Radverkehr Zuständigen der Kommunen, zusammen mit weiteren Beteiligten, auf der
regionalen Ebene zusammengewirkt und sich ausgetauscht.
Am 31.7.2020 hat
die Geschäftsstelle Kommunalverbund für einen ersten Streckenabschnitt zwischen
Ganderkesee, Delmenhorst und Bremen eine Machbarkeitsstudie für eine schnelle
Radverkehrsverbindung ausgeschrieben.
Im August
(Stichtag: Bund) und Oktober 2020 (Stichtag: Förderfonds Metropolregion) wird
ein Förderantrag für eine große regionale Machbarkeitsstudie für schnelle
Radverkehrsverbindungen gestellt werden, zunächst zwischen den großen Zentren
und ihren direkt angrenzenden Nachbarn (ebenfalls durch die Geschäftsstelle).
In Zusammenarbeit
mit den Mitgliedskommunen und – fallweise – weiteren Kooperationspartnern kann
die Förderung des Radverkehrs auf der regionalen Ebene deutlich vorangebracht
werden.
Über die Fortführung des Themas „Radverkehr in der Region“
werden Regionalbeirat und Mitgliederversammlung im November bzw. Dezember 2020
beraten.
Bis zum 15.10.2020 sind Anträge an die Metropolregion sowie
den Bund als Fördergeber zu stellen. Der Kommunalverbund benötigt daher bis zum
05.10.2020 eine verbindliche Zusage der teilnehmenden Kommunen.
Sollte der Antrag von der Metropolregion und Bund bewilligt werden, ist eine Kofinanzierung über die Jahre 2021/2022 der Kommunen notwendig.
Im Haushaltsentwurf wird für die Jahre 2021/2022 daher ein Betrag von insgesamt 4.000 € im Ergebnishaushalt eingeplant. Sofern sich dieser Ausschuss gegen eine Beteiligung ausspricht, wird dieser im Haushalt 2021 wieder entfernt.
Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt dem Finanz- und Planungsausschuss / VA, einer Beteiligung an der regionalen Machbarkeitsstudie für Radschnellverbindungen des Kommunalverbundes zuzustimmen.
Die Vertreter/innen der Gemeinde Lemwerder werden ermächtigt, dem Beschluss des Konzepts in der Mitgliederversammlung des Kommunalverbunds zuzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen: Durch die Beteiligung der Gemeinde Lemwerder am geförderten Konzept konnten die konzeptionellen Grundlagen für die Kommune in Abstimmung mit den Nachbarkommunen geschaffen werden.
Der Beschluss zum Regionalen Mobilitätskonzept: Radverkehr hat keine direkten finanziellen Auswirkungen.
Etwaige anschließende Beschlüsse auf Ebene des Kommunalverbunds werden jeweils mit eigenem Finanzierungsvorschlag zum Beschluss vorgelegt.
Für weiterführende Maßnahmen – auf regionaler und kommunaler Ebene - bestehen teilweise Fördermöglichkeiten. Für den Haushalt 2021/2022 werden insgesamt 4.000,00 € im Ergebnishaushalt bereitgestellt.