Betreff
Regionale Machbarkeitsstudie für Radschnellverbindungen
Vorlage
FB I/049/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt: Das „Regionale Mobilitätskonzept: Radverkehr“ ist im Leitbild der Region dem Handlungsfeld „Daseinsvorsorge“ zugeordnet. „Region der guten Wege – Erreichbarkeit für Alle“ heißt das Ziel.

Mit diesem Konzept wird erstmals für die gesamte Region ein gemeindeübergreifendes Radverkehrsnetz vorgelegt. Entsprechend der jeweiligen Streckenfunktion ist es in drei Stufen gegliedert: direkte Verbindungen zwischen Hauptorten und Zielen (Strecken 1. Ordnung), ergänzenden regionalen Verbindungen (Strecken 2. Ordnung) sowie möglichen Radschnellverbindungen. Das Radverkehrsnetz ist mit dem Öffentlichen Nahverkehr an Bahnhöfen und wichtigen Bus- oder Straßenbahnhaltestellen verknüpft, das heißt es bestehen Umsteigemöglichkeiten.

Die regionale Netzkonzeption ist fachlich mit den Kommunen abgestimmt worden.

Aufgabe des Konzepts

Das Konzept fungiert als Maßnahmenplan auf der „Überschriftenebene“. Für eine Umsetzung im Verkehrsraum sind weitere Planungs- und Abstimmungsschritte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Straßenbaulastträgern oder Planungsträgern erforderlich.

Das Konzept dient außerdem als gemeinsame Grundlage für Maßnahmen im regionalen Radverkehr und für die Abstimmung der Baulastträger.

Es formuliert eine gemeinsame Position der Mitglieder über ein regionales Alltagsradverkehrsnetz, das perspektivisch attraktive und sichere Verbindungen schaffen soll und einen Beitrag für eine klimaschonendere, zukunftsfähige Mobilität leistet.

Das Konzept dient dementsprechend auch für die Ansprache von anderen Beteiligten.

Kapitel 4 der Broschüre beinhaltet die Beschlussempfehlung für die Mitgliederversammlung (siehe Anlage, Seite 22).

Mitwirkung der Kommunen

Die gutachterliche Grundlagenarbeit wurde durch eine Projektgruppe begleitet. In dieser Gruppe haben verschiedene Kommunen, der Zweckverband Naturpark Wildeshauser Geest, der Aufgabenträger für den Nahverkehr (ZVBN) und das Land Niedersachsen (vertreten durch den Geschäftsbereich Oldenburg der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr) mitgewirkt .Für die Netzabstimmung und die Auswahl der Strecken haben Workshops stattgefunden, zu denen alle Kommunen eingeladen worden sind.

Gestaltungsmöglichkeiten für die Gemeinde Lemwerder

Die Abschnitte des regionalen Radverkehrsnetzes in Lemwerder sind auf der Karte in der Präsentation dargestellt.

Bestandteil des Konzeptes (siehe Anlagen) ist ein Maßnahmenkataster, in dem aufgezeigt wird, wo Mängel, Sanierungs- oder Planungsbedarf bestehen. Hierauf aufbauend können auf kommunaler Ebene im Rahmen der Zuständigkeit der Finanzierungsbedarf ermittelt werden sowie Ausbauplanungen erfolgen.

Weitere Gestaltungsmöglichkeiten auf der regionalen Ebene – ergänzende Information

Bei der Erstellung des Konzepts unter Federführung des Kommunalverbunds haben erstmals die für den Radverkehr Zuständigen der Kommunen, zusammen mit weiteren Beteiligten, auf der regionalen Ebene zusammengewirkt und sich ausgetauscht.

Am 31.7.2020 hat die Geschäftsstelle Kommunalverbund für einen ersten Streckenabschnitt zwischen Ganderkesee, Delmenhorst und Bremen eine Machbarkeitsstudie für eine schnelle Radverkehrsverbindung ausgeschrieben.

Im August (Stichtag: Bund) und Oktober 2020 (Stichtag: Förderfonds Metropolregion) wird ein Förderantrag für eine große regionale Machbarkeitsstudie für schnelle Radverkehrsverbindungen gestellt werden, zunächst zwischen den großen Zentren und ihren direkt angrenzenden Nachbarn (ebenfalls durch die Geschäftsstelle).

In Zusammenarbeit mit den Mitgliedskommunen und – fallweise – weiteren Kooperationspartnern kann die Förderung des Radverkehrs auf der regionalen Ebene deutlich vorangebracht werden.

Über die Fortführung des Themas „Radverkehr in der Region“ werden Regionalbeirat und Mitgliederversammlung im November bzw. Dezember 2020 beraten.

Bis zum 15.10.2020 sind Anträge an die Metropolregion sowie den Bund als Fördergeber zu stellen. Der Kommunalverbund benötigt daher bis zum 05.10.2020 eine verbindliche Zusage der teilnehmenden Kommunen.

 

Sollte der Antrag von der Metropolregion und Bund bewilligt werden, ist eine Kofinanzierung über die Jahre 2021/2022 der Kommunen notwendig.

 

Im Haushaltsentwurf wird für die Jahre 2021/2022 daher ein Betrag von insgesamt 4.000 € im Ergebnishaushalt eingeplant. Sofern sich dieser Ausschuss gegen eine Beteiligung ausspricht, wird dieser im Haushalt 2021 wieder entfernt.

 


 

 


Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt dem Finanz- und Planungsausschuss / VA, einer Beteiligung an der regionalen Machbarkeitsstudie für Radschnellverbindungen des Kommunalverbundes zuzustimmen.

Die Vertreter/innen der Gemeinde Lemwerder werden ermächtigt, dem Beschluss des Konzepts in der Mitgliederversammlung des Kommunalverbunds zuzustimmen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen: Durch die Beteiligung der Gemeinde Lemwerder am geförderten Konzept konnten die konzeptionellen Grundlagen für die Kommune in Abstimmung mit den Nachbarkommunen geschaffen werden.

Der Beschluss zum Regionalen Mobilitätskonzept: Radverkehr hat keine direkten finanziellen Auswirkungen.

Etwaige anschließende Beschlüsse auf Ebene des Kommunalverbunds werden jeweils mit eigenem Finanzierungsvorschlag zum Beschluss vorgelegt.

Für weiterführende Maßnahmen – auf regionaler und kommunaler Ebene - bestehen teilweise Fördermöglichkeiten. Für den Haushalt 2021/2022 werden insgesamt 4.000,00 € im Ergebnishaushalt bereitgestellt.