Betreff
Entwurf für Richtlinien zur Nutzung des Ritzenbütteler Sandes
Vorlage
FB II/087/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt: Aufgrund verschiedener Anfragen bzgl. der Nutzung des Ritzenbütteler Sandes ist die Verwaltung aufgefordert worden, entsprechende Richtlinien für die Nutzung der Flächen zur erarbeiten.

Zu den regelmäßigen Veranstaltungen aus der Vergangenheit gehört das einmal jährlich stattfindende Drachenfest, welches von der BEGU-Lemwerder organisiert und ausgerichtet wird. Weiterhin findet auf der Fläche ein Brauchtumsfeuer („Osterfeuer“) statt, welches durch den Förderverein der Gemeindefeuerwehr Lemwerder organisiert wird.

Weiterhin wird ein Teil der Fläche gelegentlich von Zirkussen genutzt.

Ein weiterer Nutzerkreis ist ein Zusammenschluss von Personen, die sich dem Automobil, insbesondere der Marke „Opel“ gewidmet haben und Wochenendtreffen dort veranstaltet haben.

Jede Art der Nutzung hat Auswirkungen auf das Gelände, die umgebende Natur sowie die nachbarschaftliche Wohnbebauung. Vor der Genehmigung einer Veranstaltung ist die Verwaltung gefordert, diese im Einzelfall zu prüfen und auf die Auswirkungen hin zu bewerten. Mit der Ausarbeitung einer Richtlinie zur Nutzung des Ritzenbütteler Sandes soll eine Regelung geschaffen werden, die von vornherein Klarheit schaffen soll, welche Art von Nutzung zulässig wäre. Geregelt wird nicht nur die Genehmigung von Veranstaltungen, sondern auch den die allgemeine Nutzung durch die Bevölkerung.

Die Verwaltung hat daher die „Hauptfläche“ des Ritzenbütteler Sandes in vier Areale zusammengefasst und mit einer Richtlinie zur Nutzung versehen.

Die Flächen sind in der Anlage dargestellt und gliedern sich wie folgt:

Fläche A: „Naturschutz / Schutzzone“

Fläche B: „Naherholung / Strand / Wasser / Spielen“

Fläche C: „Drachenflugfeld“ (Gesamtfläche: ca. 34.700 m²)

Fläche D: „Parkplätze / Veranstaltungsfläche“ (Gesamtfläche: ca. 47.000 m²)



Beschlussvorschlag: Der Fachausschuss empfiehlt, den Entwurf der Richtlinie zu beschließen/ hat folgende Ergänzungen, welche seitens der Verwaltung bis zur abschließenden Beschlussfassung durch den VA entsprechend eingearbeitet werden sollen.


Finanzielle Auswirkungen: Beschaffung von entsprechenden Hinweisschildern. Die Kosten werden auf ca. 2.000 Euro geschätzt und sich nicht im Haushalt beim Produkt „Ritzenbütteler Sand“ (P1.551000.002) eingeplant.