Betreff
Ernennung einer stellvertretenden Schiedsperson
Vorlage
FB I/098/2020
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Die Zuständigkeit ist im Niedersächsisches Gesetz über gemeindliche Schiedsämter

(Niedersächsisches Schiedsämtergesetz - NSchÄG) geregelt. Nach § 1 des vorgenannten Gesetzes richtet jede Gemeinde ein Schiedsamt ein und unterhält es. Kleine Gemeinden können mit anderen Gemeinden einen gemeinsamen Schiedsamtsbezirk bilden. Das Schiedsamt führt einen auf die Gemeinde oder auf seinen Amtsbezirk hinweisenden Zusatz. Die Gemeinden erfüllen die ihnen nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben im eigenen Wirkungskreis.

Gemäß § 4 Abs. 1 NSchÄG wird die Schiedsperson vom Rat der Gemeinde auf fünf Jahre gewählt. Bis zu ihrem Amtsantritt bleibt die bisherige Schiedsperson tätig. Nach § 11 Abs. 1 NSchÄG erhält die Schiedsperson einen Stellvertreter oder eine Stellvertreterin.

Die gewählte Schiedsperson bedarf gemäß § 5 NSchÄG der Bestätigung durch die Direktorin, den Direktor, die Präsidentin oder den Präsidenten des Amtsgerichts, in dessen Bezirk das Schiedsamt seinen Sitz hat. Hier vom Amtsgericht Brake (Unterweser).

 

Aktuelle Schiedspersonen der Gemeinde Lemwerder sind:

Stellv. Schiedsfrau Antje Warnken, Im Wiesenkieker 25, 27809 Lemwerder,

gewählt bis: 22.02.2021.

Schiedsmann Volker Buchmann, Deichstr. 5b, 27809 Lemwerder, gewählt bis: 14.12.2021.

 

Frau Warnken hat mitgeteilt, dass sie nach dieser Zeit für das Amt nicht mehr zur Verfügung stehen möchte.

 

Weiteres Vorgehen:

Das weitere Vorgehen soll in der Sitzung abgestimmt werden.


Beschlussvorschlag: