Sachverhalt: Am 8. September 2023 hat eine Vorführung einer möglichen neuen Mikrofonanlage durch das von der Verwaltung beauftragte Planungsbüro Weser-Ems-Media stattgefunden. Bei diesem Termin ging es um die Darstellung der Sprachverständlichkeit einer möglichen Beschallungsanlage, deren Lautsprecher in den Tischmikrofonen integriert sind. Einige interessierte Ratsmitglieder und Verwaltungsmitarbeiter konnten sich von der Tonqualität der digitalen Technik überzeugen. In einem nächsten Schritt sollen die Möglichkeiten einer Bildübertragung im Zusammenhang mit der Mikrofonanlage demonstriert werden. Ein Termin muss noch festgelegt werden. Die vorgeführte Mikrofonanlage bietet zudem eine Funktion zur Dokumentation von Abstimmungen: über die Sprechstelle kann eine Stimme abgegeben werden.
Neben der Beschaffung der technischen Geräte ist parallel die rechtliche Ausgestaltung für Hydrid- und/oder Livestreaming erforderlich. Die Hauptsatzung der Gemeinde muss entsprechend angepasst werden. Dies sollte vor der Beschaffung der Anlage erfolgen, um die technischen Möglichkeiten und rechtlichen Erfordernisse aufeinander entsprechend sinnvoll abzustimmen.
Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Digitales, Personal und Geschäftsordnung empfiehlt, entsprechend der vorgestellten Planung weiter zu verfahren
a) neben Ton- auch technische Möglichkeiten der Bildübertragung in Erfahrung zu bringen und einen weiteren Demonstrationstermin zu organisieren
b) parallel zur technischen Ausgestaltung auch die rechtliche Ausgestaltung in Erfahrung bringen.
Finanzielle
Auswirkungen: Es stehen an Restmitteln aus dem Jahr 2022 noch rd. 48.000
Euro zur Verfügung.
Kostenart |
Ist |
Plan |
Abw. |
I1.220033.510 |
1.764,53 Euro |
50.000,00 Euro |
48.235,47 Euro |
Klimarelevanz:
kann nicht beurteilt werden
Alternativen ohne ein anderes Ergebnis geprüft
Auswirkungen des Beschlusses im Bereich des Klimaschutzes ergeben sich in Bezug auf….