Beratungsgegenstand:
Die Schulleiterin
der Grundschule stellt mit Schreiben vom 14.05.2021 einen Antrag auf
Bezuschussung der Leihgeräte für Lehrkräfte.
Wir möchten Ihnen
dazu folgende Informationen an die Hand geben:
Der Niedersächsische
Städte- und Gemeindebund hat sich grundsätzlich gegen die Beschaffung von
Tablets für das Lehrpersonal durch Kommunen ausgesprochen. Es handelt sich um
eine Aufgabe des Landes als Dienstherr. Zudem kritisiert das Präsidium den
erheblichen Beschaffungs- und Administrationsaufwand. Dennoch werden die
Kommunen voraussichtlich zur Beschaffung sowie Abrechnung (Antrag auf
Fördermittel sowie anschließende Abrechnung mit dem Land) angewiesen. Eine
Förderrichtlinie für Lehrerendgeräte liegt im Entwurf vor, ist jedoch noch
nicht veröffentlicht.
Bei der Abwägung des Antrages der Grundschule auf zusätzliche Bezuschussung (neben der oben beschriebenen Förderrichtlinie des Landes) sollte berücksichtigt werden, dass das Land Dienstherr und somit für die Ausstattung verantwortlich ist. Außerdem wäre es eine Besserstellung der Lehrer*innen in Lemwerder im Vergleich zu den anderen Lehrer*innen im Land Niedersachsen. Die Verwaltung hat deshalb Bedenken gegen die Bezuschussung von Lehrerendgeräten.
Begründung:
Finanzielle Auswirkungen: