Beratungsgegenstand:
Die Schulleiterin
der Grundschule stellt mit Schreiben vom 14.05.2021 einen Antrag auf
Bezuschussung der Leihgeräte für Lehrkräfte.
Die Verwaltung hat
dazu folgende Informationen an die Hand gegeben:
Der Niedersächsische
Städte- und Gemeindebund hat sich grundsätzlich gegen die Beschaffung von
Tablets für das Lehrpersonal durch Kommunen ausgesprochen. Es handelt sich um
eine Aufgabe des Landes als Dienstherr. Zudem kritisiert das Präsidium den
erheblichen Beschaffungs- und Administrationsaufwand. Dennoch werden die
Kommunen voraussichtlich zur Beschaffung sowie Abrechnung (Antrag auf
Fördermittel sowie anschließende Abrechnung mit dem Land) angewiesen. Eine
Förderrichtlinie für Lehrerendgeräte liegt im Entwurf vor, ist jedoch noch
nicht veröffentlicht.
Bei der Abwägung des
Antrages der Grundschule auf zusätzliche Bezuschussung (neben der oben
beschriebenen Förderrichtlinie des Landes) sollte berücksichtigt werden, dass
das Land Dienstherr und somit für die Ausstattung verantwortlich ist. Außerdem
wäre es eine Besserstellung der Lehrer*innen in Lemwerder im Vergleich zu den
anderen Lehrer*innen im Land Niedersachsen. Die Verwaltung hat deshalb
Bedenken gegen die Bezuschussung von Lehrerendgeräten. Sie schlägt daher vor, die Finanzierung
aus Mitteln der Stiftung vorzunehmen.
Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 20.05.2021
den Antrag der Schulleitung auf Bezuschussung in Höhe von 2.000 Euro für
Leihgeräte der Lehrkräfte empfohlen. Die Bezuschussung soll lt. Empfehlung des
Ausschusses aus Mitteln des Haushaltes 2021 fließen.
Beschlussvorschlag: Der Verwaltungsausschuss beschließt,
den Antrag der Schulleitung auf Bezuschussung für Leihgeräte der Lehrkräfte in
Höhe von 2.000 Euro aus Mitteln der Stiftung vorzunehmen.
Finanzielle Auswirkungen: