Betreff
Bezuschussung der Leihgeräte für Lehrkräfte
Vorlage
FB I/009/2021/1
Art
Informationsvorlage
Referenzvorlage

Beratungsgegenstand:

Die Schulleiterin der Grundschule stellt mit Schreiben vom 14.05.2021 einen Antrag auf Bezuschussung der Leihgeräte für Lehrkräfte.

 

Die Verwaltung hat dazu folgende Informationen an die Hand gegeben:

 

Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund hat sich grundsätzlich gegen die Beschaffung von Tablets für das Lehrpersonal durch Kommunen ausgesprochen. Es handelt sich um eine Aufgabe des Landes als Dienstherr. Zudem kritisiert das Präsidium den erheblichen Beschaffungs- und Administrationsaufwand. Dennoch werden die Kommunen voraussichtlich zur Beschaffung sowie Abrechnung (Antrag auf Fördermittel sowie anschließende Abrechnung mit dem Land) angewiesen. Eine Förderrichtlinie für Lehrerendgeräte liegt im Entwurf vor, ist jedoch noch nicht veröffentlicht.

 

Bei der Abwägung des Antrages der Grundschule auf zusätzliche Bezuschussung (neben der oben beschriebenen Förderrichtlinie des Landes) sollte berücksichtigt werden, dass das Land Dienstherr und somit für die Ausstattung verantwortlich ist. Außerdem wäre es eine Besserstellung der Lehrer*innen in Lemwerder im Vergleich zu den anderen Lehrer*innen im Land Niedersachsen. Die Verwaltung hat deshalb Bedenken gegen die Bezuschussung von Lehrerendgeräten. Sie schlägt daher vor, die Finanzierung aus Mitteln der Stiftung vorzunehmen.

 

Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 20.05.2021 den Antrag der Schulleitung auf Bezuschussung in Höhe von 2.000 Euro für Leihgeräte der Lehrkräfte empfohlen. Die Bezuschussung soll lt. Empfehlung des Ausschusses aus Mitteln des Haushaltes 2021 fließen.

 

Beschlussvorschlag: Der Verwaltungsausschuss beschließt, den Antrag der Schulleitung auf Bezuschussung für Leihgeräte der Lehrkräfte in Höhe von 2.000 Euro aus Mitteln der Stiftung vorzunehmen.

 


 

 


Finanzielle Auswirkungen: