Sachverhalt: Die Verwaltung hat, um kurzfristig eine Entscheidung herbeigeführt zu bekommen, dem Finanz- und Planungsausschuss (nichtöffentlich) vom 3.6.2021 einen Entwurf vorgelegt, um den Sperrvermerk für die Sandschutzwand aus dem Haushaltstitel gelöscht zu bekommen. Anschließend sollte kurzfristig ein Bauauftrag erteilt werden.
Dem Ansinnen der Verwaltung wurde nicht entsprochen. Stattdessen ist die Verwaltung aufgefordert worden, den Entwurf zu überdenken. Es sollten verschiedene Ansätze der Herangehensweise oder Materialien geprüft werden.
Der hier neu erarbeitete Vorschlag nimmt die vorgebrachte Kritik und die Vorgaben der Nutzer der Skaterbahn auf und sorgt dafür, dass kein Sand vom benachbarten Spielplatz auf den asphaltierten Platz wehen kann und dass Kinder vom Spielplatz nicht im Übereifer auf den Platz rennen und Gefahr laufen, mit den Kunststückchen übenden Skatern oder BMX-Bikern zu kollidieren. Die niedrige Wand aus einzelnen Betonwinkelstützen verhindert genau dieses Szenario - jedoch nicht, dass außenstehende Kinder das Treiben auf dem Platz beobachten können. Die Winkelstützen sind zudem zueinander zugewandt, sodass dort auf den Abdeckbrettern sitzende Personen gut miteinander kommunizieren können. Die Randbereiche werden mit üppigem, flach gehaltenem Buschwerk abgegrenzt.
Beschlussvorschlag: Der Vorschlag der Verwaltung wird akzeptiert und der Sperrvermerk aufgehoben.
Finanzielle Auswirkungen: Die hier verwendeten elf Winkelstützen (11 lfd. Meter) kosten ca. 3.500 Euro exklusive Einbau. Die Pflanzungen kann der Betriebshof im Rahmen der jährlichen Pflanzaktion setzen. Die Haushaltsmittel reichen für das Vorhaben.