Betreff
Vorstellung Wirtschaftlichkeitsberechung Einrichtung einer zweiten Gruppe
Vorlage
FB III/055/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt: Die Mittelbereitstellung der baulichen Maßnahmen im DGH Altenesch wurden im Nachtragshaushalt 2021 mit 621.000,00 € eingeplant.

Gemäß § 12 Abs. 1 KomHKVO ist die Gemeinde Lemwerder ab einer Auszahlungssumme für Baumaßnahmen von 250.000,00 € dazu verpflichtet, eine Wirtschaftlichkeitsberechnung aufzustellen und die Entscheidung anhand dieser zu begründen.

 

Ergänzend zum Nachtragshaushalt wird in der Sitzung die Wirtschaftlichkeitsberechnung vorgestellt.

 


 

 


Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt ergänzend zur Nachtragshaushaltssatzung die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für die Einrichtung einer zweiten Gruppe im St.-Gallus-Kindergarten Altenesch.