Betreff
Beschussung einer Modernisierungsmaßnahme im CVJM -Kindergarten 2021/2022
Vorlage
FB III/057/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt: Das CVJM-Sozialwerk betreibt in der Schlesischen Str. 15 die Kindertagesstätte „Die bunte Welle“.
Derzeit werden rd. 55 Kindergartenkinder, 15 CVJM-Krippenkinder und 15 Lürssen-Krippenkinder betreut.

Das bestehende 1-geschossige Gebäude aus dem Jahr 1965 umfasst eine Bruttogrundfläche von 687,58 m² sowie eine Nutzfläche von 789,39 m².

 

Die Fassade des Gebäudes besteht zum Teil aus einer Holz-Fassade, welche im Laufe der Jahre porös und abgängig geworden ist. Zudem ist auch die Dämmung aus Mineralwolle abgängig und muss erneuert werden.

Nach Feststellung dieses Mangels wurde im letzten Herbst/Winter ein Modernisierungsgutachten in Auftrag gegeben, welches weitere Mangel feststellte.

Bei der Begutachtung des Gebäudes stellte sich heraus, dass weitere Unterhaltungsmaßnahmen, wie

 

Teilinstandsetzung/ -austausch von Fenstern, Dachfenstern und Außentüren

Erneuerung des Dachholz/Gesimse
Neuanstrich der Deckenbeläge
Nachrüstung von FI-Sicherungen im Sanitärbereich
Austausch der alten Rippen-Heizkörper

 

erforderlich sind.

 

Der CVJM stellte daraufhin einen Antrag auf Förderung der Modernisierung im Rahmen der Sanierung der Eschhofsiedlung und erhielt eine Förderzusage mit einer Quote von 25 %.

 

Da die Gemeinde Lemwerder in einem Vertragsverhältnis mit dem CVJM Sozialwerk zum Betrieb der Kindertagesstätte „Die bunte Welle“ steht, ist sie gemäß § 5 Abs. 1 des Vertrages vom 09.01.2019 dazu verpflichtet, sämtliche Betriebskosten, inkl. Verwaltungskostenpauschale, welche nicht durch Zuschüsse Dritter gedeckt sind, zu tragen.

 

 

 

Gemäß der Kostenschätzung des Architektenbüros liegen die Gesamtkosten für diese Maßnahme bei 143.000,00  €.

Die o.g. Förderung von 25 %  umfasst 35.750,00 €, sodass ein voraussichtlicher Zuschuss für die Gemeinde bei ca. 107.250,00 € liegt.

Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt voraussichtlich bis Mai 2022, sodass der Zuschuss durch die Gemeinde erst im nächsten Haushaltsjahr fällig wird.

 

Allerdings benötigt sowohl das CVJM-Sozialwerk als die Städtebauförderung „Soziale Stadt“ eine verbindliche Zusage über die Mittelbereitstellung.

 

Derzeit wird geprüft, ob es sich bei dem genannten Zuschuss um einen Investitionszuschuss im Sinne des § 44 Abs. 4 KomHKVO handelt.

Der Finanz- und Planungsausschuss wird im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2022 über etwaige Mehrkosten unterrichtet.


 

 


Beschlussvorschlag: Der VA empfiehlt/der Rat beschließt die Bereitstellung der Modernisierungskosten i.H.v. voraussichtlich 107.250,00 € für das Haushaltsjahr 2022.

 


Finanzielle Auswirkungen: Der Zuschuss zur Modernisierung des CVJM-Sozialwerks i.H.v. voraussichtlich 107.250,00 € wird im Haushalt 2022 eingeplant.