Betreff
Situation an der Deichshauser Straße 8 (Brandruine)
Vorlage
FB II/020/2021
Art
Informationsvorlage

Beratungsgegenstand: Aufgrund einer schriftlich eingegangenen Anfrage der Bündnis90/Die Grünen vom 12.07.2021 und dem Wunsch, dieses Thema auf die Tagesordnung in diesen Ausschuss zu bringen, werden die Antworten seitens der Verwaltung geliefert.

 

Am 02.11.2019 hat das Wohngebäude Deichshauser Straße 8 gebrannt. Die freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Lemwerder hat den Löschangriff übernommen. Während der Brandbekämpfung wurden Teile des Reetdaches auf dem gegenüberliegenden Grundstück an der anderen Straßenseite (nicht ehemaliger Sportplatz) abgelegt.

 

Frage 1 bis 3: Die fachgerechte Entsorgung hat die Gemeinde später veranlasst und sich die Entsorgungskosten in voller Höhe (7.142,98 Euro) von den Hauseigentümern erstatten lassen. Die Gemeinde hat sich nicht an den Entsorgungskosten beteiligt und keine Baulasten auf den beteiligten Grundstücken eintragen lassen. Das Reet, das auf dem Sportplatz zwischengelagert wurde, stammte von einem anderen Brand. Die Kosten für die Entsorgung wurden ebenfalls durch die Grundstückseigentümer getragen.

 

Frage 4 (Hausnummernvergabe): Die Hausnummern wurden zwischenzeitlich geändert, und zwar auf 8 b,c,d.

 

Frage 5: Die Gemeinde ist nicht für die Sicherung baurechtswidriger Umstände zuständig. Dies ist Sache der Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Wesermarsch. Diese hatte die Brandruine begutachtet und keine akute Gefahr ausmachen können. Den Eigentümern steht frei, das Grundstück einschließlich Brandruine zu veräußern.

 

Frage 6: Siehe Frage 5; zuständig ist wieder die Bauaufsicht. Diese kann unter Umständen eine Ersatzvornahme durchführen.

 

Frage 7: Siehe Frage 5; die Zuständigkeit liegt beim Landkreis.

 

Frage 8: Ein Baustellenschild ist durch den Bauherrn auszuhängen (orangefarbener Punkt). Dieses wird mit der Baugenehmigung ausgehändigt. Verstöße dagegen sind der Bauaufsicht des Landkreises mitzuteilen. Über die Baugenehmigung ist ebenso geregelt, dass eine Baustelle gegen unbefugtes Betreten zu sichern ist.

 

Frage 9: Die Frage ist eine Suggestivfrage und wird seitens der Verwaltung nicht beantwortet.

 

 


Begründung:

 

 


Finanzielle Auswirkungen: