Beratungsgegenstand: Aufgrund einer schriftlich eingegangenen Anfrage der Bündnis90/Die
Grünen vom 12.07.2021 und dem Wunsch, dieses Thema auf die Tagesordnung in
diesen Ausschuss zu bringen, werden die Antworten seitens der Verwaltung
geliefert.
Am 02.11.2019 hat
das Wohngebäude Deichshauser Straße 8 gebrannt. Die freiwillige
Feuerwehr der Gemeinde Lemwerder hat den Löschangriff übernommen. Während der
Brandbekämpfung wurden Teile des Reetdaches auf dem gegenüberliegenden
Grundstück an der anderen Straßenseite (nicht ehemaliger Sportplatz) abgelegt.
Frage 1 bis 3: Die
fachgerechte Entsorgung hat die Gemeinde später veranlasst und sich die
Entsorgungskosten in voller Höhe (7.142,98 Euro) von den Hauseigentümern
erstatten lassen. Die Gemeinde hat sich nicht an den Entsorgungskosten
beteiligt und keine Baulasten auf den beteiligten Grundstücken eintragen
lassen. Das Reet, das auf dem Sportplatz zwischengelagert wurde, stammte von
einem anderen Brand. Die Kosten für die Entsorgung wurden ebenfalls durch die
Grundstückseigentümer getragen.
Frage 4 (Hausnummernvergabe):
Die Hausnummern wurden zwischenzeitlich geändert, und zwar auf 8 b,c,d.
Frage 5: Die
Gemeinde ist nicht für die Sicherung baurechtswidriger Umstände zuständig. Dies
ist Sache der Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Wesermarsch. Diese hatte die
Brandruine begutachtet und keine akute Gefahr ausmachen können. Den Eigentümern
steht frei, das Grundstück einschließlich Brandruine zu veräußern.
Frage 6: Siehe Frage
5; zuständig ist wieder die Bauaufsicht. Diese kann unter Umständen eine
Ersatzvornahme durchführen.
Frage 7: Siehe Frage
5; die Zuständigkeit liegt beim Landkreis.
Frage 8: Ein
Baustellenschild ist durch den Bauherrn auszuhängen (orangefarbener Punkt).
Dieses wird mit der Baugenehmigung ausgehändigt. Verstöße dagegen sind der Bauaufsicht
des Landkreises mitzuteilen. Über die Baugenehmigung ist ebenso geregelt, dass
eine Baustelle gegen unbefugtes Betreten zu sichern ist.
Frage 9: Die Frage
ist eine Suggestivfrage und wird seitens der Verwaltung nicht beantwortet.
Begründung:
Finanzielle Auswirkungen: