Sachverhalt: Im Rahmen des unterjährigen Berichtwesens gem.
§ 116 NKomVG wurden die nachsehenden überplanmäßige Auszahlungen festgestellt.
Gemäß § 6 der Haushaltssatzung gelten über- und außerplanmäßige Aufwendungen
und Auszahlungen unterhalt der Wertgrenze von 3.500,00 € als unerheblich. Diese
sind nachstehend informell unter der lfd. Nr. 1 aufgeführt.
Oberhalb der Wertgrenze ist gemäß Budget und Haushaltsvermerke der Verwaltungsausschuss darüber zu informieren bzw. hat der Rat gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG darüber unterjährig zu beschließen. Die Auszahlungen sind unter der laufenden Nr. 2 aufgeführt.
1.)
Teilhaushalt/ Fachbereich 04 - Bauen – Sicherheit – Ordnung - Feuerwehr
Produkt/Investition |
Bezeichnung |
Projekt |
Plan |
Ist |
P1.128000/ I1.200003.510 |
Katastrophenschutz |
Akkuschrauber m. Spezialaufsatz |
3.000,00 |
5.173,50 |
Haushaltsrest 2021 3.000,00 €
Ist 2022 5.173,50 €
Überplanm. § 117 NKomVG 2.173,50 €
Der Haushaltsrest von 3.000,00 € war nach Angebotseinholung nicht ausreichend. Die Überschreitung liegt unterhalb der Wertgrenze von 3.500,00 €.
Die Bürgermeisterin hat der Ausgabe zugestimmt.
2.)
Teilhaushalt/ Fachbereich 01 – Bürgerservice und Interner Service
Produkt/Investition |
Bezeichnung |
Projekt |
Plan |
Ist |
P1.365000.002/ I1.200030.525 |
Krippe |
Rückzahlung Sopo für Krippe Schulstr. 17 |
110.500,00 |
114.964,08 |
Haushaltsrest 2021 110.500,00
€
Ist 2022 114.964,08
€
Überplanm. § 117 NKomVG 4.464,08 €
Für den Neubau der Krippe in der Schulstraße 17 im Jahre 2010 erhielt die Gemeinde Lemwerder einen Investitionszuschuss vom Land Niedersachsen i.H.v. 217.5000,00 €. Durch den Krippenneubau in der Schulstraße 17 a musste dieser Zuschuss anteilig an das Land zurückgezahlt werden. Der zu Unrecht erhaltene Betrag betrug 110.500,00 €.
Die erforderlichen Haushaltsreste standen in der haushaltslosen Zeit zur Verfügung.
Bei der Einstellung der erforderlichen Mittel blieben jedoch die zuzahlenden Zinsen in Höhe von 4.464,08 € unberücksichtigt.
Die überplanmäßigen Auszahlungen nach § 117 NKomVG im THH 01 können aus den übertragenen Haushaltsmitteln für den Neubau der Grundschule I1.200015.500 gedeckt werden.
Teilhaushalt/ Fachbereich 04 - Bauen – Sicherheit – Ordnung - Feuerwehr
Produkt/Investition |
Bezeichnung |
Projekt |
Plan |
Ist |
P1.573000/ I1.210014.510 |
Betriebshof |
Deckenstrahlheizung &Schweißabsauganlage |
8.500,00 |
3.816,83 |
Planansatz in 2021 20.000,00
€
Ist 2021 9.520,00 €
Haushaltsrest nach 2022 10.480,00
€
Ist-Gesamt 23.814,92
€
Überplanm. § 117 NKomVG 3.814,92 €
Der Einbau der Deckenstrahlheizung sowie der
Schweißabsauganlage auf dem Betriebshof wurde in der haushaltslosen Zeit aus
Haushaltsresten umgesetzt. Nach Auftragsvergabe wurden 3.814,92 €
überplanmäßig, aufgrund von Preissteigerungen ausgezahlt.
Die überplanmäßigen Auszahlungen nach § 117 NKomVG im THH 04 können aus den bereitgestellten Mitteln für die Umsetzung des Städtebauförderprogramm Eschhofsiedlung I1.210004.525 gedeckt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Finanz- und Gemeindeentwicklungsausschuss empfiehlt,
der Verwaltungsausschuss empfiehlt
der Rat beschließt den überplanmäßigen Auszahlungen für das Haushaltjahr 2022 in Höhe von 8.279,00 € gemäß § 117 NKomVG zuzustimmen.
Die unerheblichen überplanmäßigen Auszahlungen i.H.v. 2.173,50 € werden zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen:
THH 01 - I1.200015.500 Neubau GS Lemwerder – Haushaltsrest 2021
Kostenarten |
Ist |
Plan |
Reduzierung |
Plan neu |
787100
Hochbaumaßnahmen |
6.265,94 |
890.238,92 |
|
885.774,84 |
|
|
|
überplanmäßig |
P1.365000.002/
I1.200030.525 |
Krippe |
Rückzahlung Sopo
für Krippe Schulstr. 17 |
4.464,08 € |
THH 04 I1.210004.525 Inv. Zuschuss Städtebaul. Entwicklung –
Haushalt 2022
Kostenarten |
Ist |
Plan |
Reduzierung |
Plan neu |
781700
Zusch.Inv. an pr.U. |
404.465,14 |
2.028.500,00 |
|
2.022.511,58 |
|
|
|
überplanmäßig |
P1.128000/
I1.200003.510 |
Katastrophenschutz |
Akkuschrauber m.
Spezialaufsatz |
2.173,50 € |
P1.573000/
I1.210014.510 |
Betriebshof |
Deckenstrahlheizung
&Schweißabsauganlage |
3.814,92 € |
|
|
|
5.988,42 € |