Betreff
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 117 NKomVG für das Haushaltsjahr 2022
Vorlage
FB III/018/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt: Im Rahmen des unterjährigen Berichtwesens gem. § 116 NKomVG wurden die nachsehenden überplanmäßige Auszahlungen festgestellt.

Gemäß § 6 der Haushaltssatzung gelten über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen unterhalt der Wertgrenze von 3.500,00 € als unerheblich. Diese sind nachstehend informell unter der lfd. Nr. 1 aufgeführt.

 

Oberhalb der Wertgrenze ist gemäß Budget und Haushaltsvermerke der Verwaltungsausschuss darüber zu informieren bzw. hat der Rat gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG darüber unterjährig zu beschließen. Die Auszahlungen sind unter der laufenden Nr. 2 aufgeführt.

 

1.)
Teilhaushalt/ Fachbereich 04 - Bauen – Sicherheit – Ordnung - Feuerwehr

 

Produkt/Investition

Bezeichnung

Projekt

Plan

Ist

P1.128000/ I1.200003.510

Katastrophenschutz

Akkuschrauber m. Spezialaufsatz

 

3.000,00

5.173,50


Haushaltsrest 2021                             3.000,00 €
Ist 2022                                                    5.173,50 €
Überplanm. § 117 NKomVG           2.173,50 €

 

Der Haushaltsrest von 3.000,00 € war nach Angebotseinholung nicht ausreichend. Die Überschreitung liegt unterhalb der Wertgrenze von 3.500,00 €.

Die Bürgermeisterin hat der Ausgabe zugestimmt.

 

 



 

2.)
Teilhaushalt/ Fachbereich 01 – Bürgerservice und Interner Service

 

Produkt/Investition

Bezeichnung

Projekt

Plan

Ist

P1.365000.002/ I1.200030.525

Krippe

Rückzahlung Sopo für Krippe Schulstr. 17

 

110.500,00

114.964,08


Haushaltsrest 2021                         110.500,00 €
Ist 2022                                                114.964,08 €
Überplanm. § 117 NKomVG           4.464,08 €

Für den Neubau der Krippe in der Schulstraße 17 im Jahre 2010 erhielt die Gemeinde Lemwerder einen Investitionszuschuss vom Land Niedersachsen i.H.v. 217.5000,00 €. Durch den Krippenneubau in der Schulstraße 17 a musste dieser Zuschuss anteilig an das Land zurückgezahlt werden. Der zu Unrecht erhaltene Betrag betrug 110.500,00 €.

Die erforderlichen Haushaltsreste standen in der haushaltslosen Zeit zur Verfügung.

Bei der Einstellung der erforderlichen Mittel blieben jedoch die zuzahlenden Zinsen in Höhe von 4.464,08 € unberücksichtigt.

 

Die überplanmäßigen Auszahlungen nach § 117 NKomVG im THH 01 können aus den übertragenen Haushaltsmitteln für den Neubau der Grundschule I1.200015.500 gedeckt werden.

 

Teilhaushalt/ Fachbereich 04 - Bauen – Sicherheit – Ordnung - Feuerwehr

 

Produkt/Investition

Bezeichnung

Projekt

Plan

Ist

P1.573000/ I1.210014.510

Betriebshof

Deckenstrahlheizung &Schweißabsauganlage

 

8.500,00

3.816,83

 

Planansatz in 2021                          20.000,00 €
Ist 2021                                                  9.520,00 €
Haushaltsrest nach 2022               10.480,00 €
Ist-Gesamt                                        23.814,92 €
Überplanm. § 117 NKomVG         3.814,92 €

 

Der Einbau der Deckenstrahlheizung sowie der Schweißabsauganlage auf dem Betriebshof wurde in der haushaltslosen Zeit aus Haushaltsresten umgesetzt. Nach Auftragsvergabe wurden 3.814,92 € überplanmäßig, aufgrund von Preissteigerungen ausgezahlt.

Die überplanmäßigen Auszahlungen nach § 117 NKomVG im THH 04 können aus den bereitgestellten Mitteln für die Umsetzung des Städtebauförderprogramm Eschhofsiedlung I1.210004.525 gedeckt werden.


 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Finanz- und Gemeindeentwicklungsausschuss empfiehlt,

der Verwaltungsausschuss empfiehlt

der Rat beschließt den überplanmäßigen Auszahlungen für das Haushaltjahr 2022 in Höhe von 8.279,00 € gemäß § 117 NKomVG zuzustimmen.

 

Die unerheblichen überplanmäßigen Auszahlungen i.H.v. 2.173,50 € werden zur Kenntnis genommen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

THH 01 - I1.200015.500 Neubau GS Lemwerder – Haushaltsrest 2021

 

Kostenarten

Ist

Plan

Reduzierung

Plan neu

  787100  Hochbaumaßnahmen

6.265,94

890.238,92


-    4.464,08

885.774,84

 

 

 

 

überplanmäßig

P1.365000.002/ I1.200030.525

Krippe

Rückzahlung Sopo für Krippe Schulstr. 17

 

4.464,08 €

 

 

THH 04 I1.210004.525 Inv. Zuschuss Städtebaul. Entwicklung – Haushalt 2022

Kostenarten

Ist

Plan

Reduzierung

Plan neu

  781700  Zusch.Inv. an pr.U.

404.465,14

2.028.500,00


-    5.988,42

2.022.511,58

 

 

 

 

überplanmäßig

P1.128000/ I1.200003.510

Katastrophenschutz

Akkuschrauber m. Spezialaufsatz

 

2.173,50 €

P1.573000/ I1.210014.510

Betriebshof

Deckenstrahlheizung &Schweißabsauganlage

 

3.814,92 €

 

 

 

5.988,42 €