Betreff
Beschluss des Jahresabschlusses der Gemeinde Lemwerder für das Jahr 2013
Vorlage
FB III/026/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt: Der Fachbereich III – Finanzen hat im Dezember 2021 den Jahresabschluss 2013 dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreis Wesermarsch vorgelegt. Dieses prüfte gemäß § 155 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG in der Zeit vom 28.02.2022 bis 08.04.2022 den Jahresabschluss 2013.

Über das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses 2013 berichtet das Rechnungsprüfungsamt gemäß § 156 Abs. 3 NKomVG mit einem Schlussbericht, in dem für die Entlastung der im Jahre 2013 amtierenden Bürgermeisterin relevante Bemerkungen zusammengefasst sind. Dieser liegt den Vertretern des Rates der Gemeinde Lemwerder zusammen mit dem Jahresabschlussbericht 2013 der Gemeinde Lemwerder und der Stellungnahme des Fachbereichs III- Finanzen vor.

 

Prüfungsfeststellungen, Empfehlungen und Hinweise wurden an den entsprechenden Stellen einheitlich kenntlich gemacht. Eine Entlastungsempfehlung der seinerzeit amtierenden Bürgermeisterin, gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG wurde darin nicht ausgesprochen. Vielmehr enthält der Schlussbericht einen eingeschränkten Prüfungsvermerk.

 

Auszug aus Seite 45 des Schlussberichts:

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang - der Gemeinde Lemwerder für das Haushaltsjahr 2013 geprüft. In die Prüfung wurde die Buchführung einbezogen.
Die Buchführung sowie die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den gemeinderechtlichen Vorschriften des Landes Niedersachsen und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung der im Jahre 2013 amtierenden Bürgermeisterin der Gemeinde Lemwerder.
Die Aufgabe des Rechnungsprüfungsamts besteht darin, zu prüfen, ob der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entspricht und aufgrund der durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss abzugeben.

 


Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss nur eingeschränkt den gesetzlichen Vorschriften und stellt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde Lemwerder mit folgenden Einschränkungen richtig dar:
Die Gemeinde hat für den Jahresabschluss 2013 keine Inventur vorgenommen.
Der Bestand und die Vollständigkeit des Vermögens zum 31.12.2013 kann folglich
nicht sicher nachgewiesen werden.
Die Ertragslage der Gemeinde wird nicht korrekt dargestellt, da
• Rückstellungen über 3.038.076,87 Euro nicht gebildet wurden,
• der Erstattungsbetrag für die Gewerbesteuerumlage in Höhe von 95.030,00
Euro zu hoch ausgewiesen wird,
• die Erträge aus der Konzessionsabgabe in Höhe von 101.600,00 Euro nicht
berücksichtigt wurden.

In der Folge wird der ordentliche Aufwand im Jahresabschluss 2013 um
3.044.646,87 Euro zu gering ausgewiesen.

 

Auszug Ende.

 

Der um die Stellungnahme der Verwaltung ergänzte Schlussbericht ist Grundlage der Beschlussfassung des Rates über den Jahresabschluss 2013 und die Entlastung der im Jahr 2013 amtierenden Bürgermeisterin.

Das Jahresergebnis 2013 weist in der Ergebnisrechnung einen Jahresüberschuss von 6.208.282,21 € aus. Da die Prüfungsfeststellungen nicht zum 31.12.2013, sondern erst zum 01.01.2014 korrigiert werden, ändert sich das Ergebnis 2013 nicht.

Die Bilanzsumme erhöht sich von 43.204.219,35 € auf 50.223.865,19 €

Die Gemeinde Lemwerder verfügt zum Stichtag weiterhin über eine solide Nettoposition von 45.919.378,92 €.

 

Im Haushaltsjahr 2013 wurden über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen i.H.v. 3.967.353,09 € getätigt.


Diese unterteilen sich in:

Aufwendungen

26.131,65 €

Auszahlungen

3.941.221,44 €

 

Von den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sind gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG 3.967.173,09 € zustimmungspflichtig. Siehe hierzu Seite 40 des Prüfberichts sowie Seite 79 des Jahresabschlussberichts der Gemeinde Lemwerder.

 

Auf die über- und außerplanmäßigen Ausgaben wird u.a. in der Stellungnahme zum Jahresabschluss näher eingegangen.


Der Rat beschließt gemäß § 129 Abs. 1 S.3 NKomVG über den Jahresabschluss und die Entlastung der Person, welche im Jahre 2013 das Amt des Hauptverwaltungsbeamten innehatte. Wird die Entlastung verweigert oder wird sie mit Einschränkungen ausgesprochen, so sind die Gründe anzugeben.

 

Anlagen:

- Jahresabschlussbericht 2013

- Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013

- Stellungnahme der Verwaltung zum Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013.


 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Lemwerder beschließt gemäß § 129 Abs. 1. Satz 3 NKomVG die vorliegende Jahresrechnung 2013. Der Jahresüberschuss des Ergebnishaushaltes beträgt 6.208.282,21 €.

 

Der Rat erteilt der im Jahre 2013 amtierenden Bürgermeisterin Entlastung.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Durch den Jahresüberschuss 2013 konnte der Jahresfehlbetrag aus 2012 i.H.v. 427.963,08 € ausgeglichen werden.

Klimarelevanz:

 keine

 kann nicht beurteilt werden

 Alternativen ohne ein anderes Ergebnis geprüft

 Auswirkungen des Beschlusses im Bereich des Klimaschutzes ergeben sich in Bezug auf….