Betreff
OOWV, Umstieg Entgelt auf Gebühr; Hier: Außerkraftsetzung der bestehenden Satzungen hinsichtlich der Abwasserbeseitigung
Vorlage
FB II/030/2021/22-1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Der OOWV beabsichtigt, die Abwasserentsorgungsrechtsverhältnisse von privatrechtlichen Verträgen auf eine öffentlich-rechtliche Abwasserbeseitigung umzustellen und anstelle privatrechtlicher Entgelte öffentlich-rechtliche Abgaben (Benutzungsgebühren, Anschlussbeiträge sowie Hausanschlusskosten) nach den Kommunalabgabengesetzen des Landes Niedersachsen (NKAG) zu erheben. Dieser Punkt wurde bereits am 08.07. und 15.07.2021 politisch beraten und die Zustimmung zur Klarstellungs- und Ergänzungsvereinbarung zum Aufgabenübertragungsvertrag mit dem OOWV vom Gemeinderat für das weitere Vorgehen beschlossen.

 

Ziel des OOWV ist es, wettbewerbsfähige Preise (Abwasser) für ihre Abwasserkommunen zu halten und so deren Interessen zu wahren. Deshalb wird eine rechtssichere Transformation von Entgelt zur Gebühr durchgeführt.

 

Die Verbandsmitglieder wurden gebeten, den entsprechenden Beschluss in ihren Räten einzuholen, damit in der Verbandsversammlung des OOWV am 01.11.2022 die Satzungen beschlossen werden, welche zum 01.01.2023 in den jeweiligen Kommunen zur Anwendung kommen werden.

 

Damit der OOWV zum 01.01.2023 entsprechende Abwassersatzungen und Entgeltsatzungen auf deren Grundlage Abwassergebühren- und –beitragsbescheide erlassen werden können, muss die Gemeinde ihre bestehenden Satzungen zum 31.12.2022 aufheben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Es müssten nachfolgend aufgeführte bestehende Satzungen aufgehoben werden:

 

1) Satzung Abwasserbeseitigungspflicht und Anschluss an die öff. Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Lemwerder (Abwasserbeseitigungssatzung);

Ratsbeschluss v. 21.11.2002;

Veröffentlicht am 06.12.2002; Inkrafttreten zum 01.01.2003 (Az. 700_701-3)

 

1.1) Allgemeine Entsorgungsbedingungen (AEB) des OOWV für die Abwasserentsorgung;

Verbandsversammlungsbeschluss v. 08.12.1998;

Veröffentlicht am 04.03.2005; Inkrafttreten zum 01.01.2005 (Az. 700_701-3a)

 

2) Satzung der Gemeinde Lemwerder zur Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf die Nutzungsberechtigten der Grundstücke durch Kleinkläranlagen zum 27.07.2001

Ratsbeschluss v. 07.12.2000; Veröffentlicht am 27.07.2001;

Inkrafttreten zum 27.07.2001 (Az. 701-2)

 

3) Satzung Erhebung der Abgaben für die Abwasserbeseitigung (Schmutzwasser) der Gemeinde Lemwerder – Abwasserbeseitigungssatzung

Ratsbeschluss v. 21.11.2002; Veröffentlicht am 06.12.2002;

Inkrafttreten zum 01.01.2002 (Az. 970-3)

 

4) Satzung der Gemeinde Lemwerder über die Abwälzung der Abwasserabgabe

Ratsbeschluss v. 04.03.1982 in der jeweils letzten Fassung, zuletzt geändert am 27.06.1991; Veröffentlicht am 23.08.1991;

Inkrafttreten zum 01.01.1991 (Az. 971-1)

 

5) Satzung der Gemeinde Lemwerder über die Erhebung von Gebühren f.d. Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen (Gebührensatzung für Grundstücksabwasseranlagen)

Ratsbeschluss v. 17.09.1987; in der jeweils letzten Fassung, zuletzt geändert am 13.03.1997, Veröffentlicht am 04.04.1997;

Inkrafttreten zum 01.01.1997 (Az. 971-2)


Finanzielle Auswirkungen:
Mit der Aufhebung der Satzungen entfällt die Möglichkeit zur Erhebung von Benutzungsgebühren. Dieses Recht wurde mit Abgabe des Schmutzwasserkanalnetzes an den OOWV und mit Inkrafttreten der AEB zum 01.01.2005 bereits aufgehoben. Im  Aufgabenübertragungsvertrag mit dem OOWV wurde der Erlass von Satzungen und Erhebung von Abgaben bereits festgeschrieben.

 

Produkt: P1.538200 / Produktbezeichnung: Abwasser

Kostenart

Ist

Plan

Abw.

 332100


Klimarelevanz:

 keine

 kann nicht beurteilt werden

 Alternativen ohne ein anderes Ergebnis geprüft

 Auswirkungen des Beschlusses im Bereich des Klimaschutzes ergeben sich in Bezug auf….


Beschlussvorschlag:

Der Fachausschuss/ der VA empfiehlt, der Rat beschließt, mit Wirkung zum 31.12.2022 die vorstehenden Satzungen zur Abwasserbeseitigung außer Kraft zu setzen.