Sachverhalt:
In der anstehenden neuen
EU-Förderperiode 2023-2027 gibt es in Niedersachsen über den Europäischen
Landwirtschaftsfonds ELER wieder ein Entwicklungsprogramm zur Förderung des
ländlichen Raums.
Die Wesermarsch hat mit dem Förderinstrument LEADER+ 2000-2006, Leader 2007-2013 sowie Leader 2014-2020 (2022) bereits zahlreiche positive Erfahrungen sammeln können. Die Besonderheit des Ansatzes ist die Abwicklung über eine sogenannte Lokale Aktionsgruppe (LAG), die die Einhaltung der regionalen Entwicklungsstrategie sicherstellt. Mit diesem Ansatz sind in allen Kommunen der Wesermarsch insgesamt bisher mehr als 150 Projekte zur nachhaltigen Regionalentwicklung in den Themenbereichen Natur, Kultur, Dorfleben, regionale Produktion, Tourismus, Jugend und Bildung, Daseinsvorsorge und Lebensgefühl sowie Beteiligung, Vernetzung und Gemeinschaft realisiert worden. Dadurch konnten rund 6,8 Millionen Euro an EU-Fördermitteln zur Verbesserung der Lebensqualität des ländlichen Raumes in die Wesermarsch geholt werden. Zusätzlich wurden rund 1,68 Millionen Euro durch Drittmittel (v.a. Stiftungen) in die geförderten Leader-Projekte investiert.
Die Lokale Aktionsgruppe „Wesermarsch in Bewegung“ hat sich daher einstimmig dafür ausgesprochen, sich um eine Teilnahme am Leader-Förderprogramm 2023-2027 zu bewerben.
Das niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat für die Leader-Förderperiode 2023-2027 einen flächendeckenden Ansatz anvisiert, so dass die Zahl der Leader-Regionen in Niedersachsen von aktuell 41 auf voraussichtlich 68 anwachsen wird. Erstmalig wird das jeweilige Leader-Kontingent für jede Region nach einem Verteilungsschlüssel berechnet, der Flächengröße und Einwohnerzahl berücksichtigt. Für die Leader-Region „Wesermarsch in Bewegung“ ist mit einem Leader-Volumen von rund 2,6 Millionen Euro zu rechnen. Die Teilnahme am Förderprogramm Leader findet über einen Qualitäts-Wettbewerb statt.
Als Bewerbung wurde ein Regionales Entwicklungskonzept (REK) erstellt, dass am 29. April 2022 dem niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vorgelegt wurde. Das REK musste die Mindestkriterien nach entsprechendem ministeriellen Erlass erfüllen. Hierfür war eine Regionsanalyse, eine darauf aufbauende Strategie, daraus abgeleitete Projekte und ein festgelegter Finanzrahmen zu erstellen. Für die Erstellung des Regionalen Entwicklungskonzeptes wurden der Wesermarsch bereits bis zu 35.000 Euro Fördermittel bewilligt.
Die Wesermarsch hat die notwendige Kofinanzierung für Leader-Fördermittel bisher über den kommunalen Finanzierungstopf „Wesermarsch in Bewegung“ sichergestellt. Dieser Regionalfonds hat sich als erfolgreiches Instrument bewiesen, das überregional als beispielgebend gilt. Demnach soll das Modell fortgeführt werden.
FAQ zur Leader-Kofinanzierung „Wesermarsch in Bewegung„ (WIB)
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Seit
wann gibt es den WiB-Topf?
Den WiB-Topf gibt es in
der Wesermarsch seit Beginn der Förderperiode LEADER+ im Zeitraum 2000-2006.
Seinerzeit gab es in Niedersachsen nur zwei Regionen, die so einen kommunalen
Kofinanzierungsfonds aufgelegt haben. Aufgrund des Erfolges haben inzwischen viele
LEADER-Regionen in Niedersachsen einen gemeinsamen Kofinanzierungsfonds.
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Wieviel
Geld ist im WiB-Topf?
In den ersten beiden
LEADER-Förderperioden (also bis 2013) war der WiB-Topf mit einer Million Euro
gefüllt, da Landkreis und jede Kommune gleichrangig 100.000 Euro einbezahlt
haben (Motto sollten die kreisangehörigen Kommunen entlastet werden: das
Einzahlungsmodell wurde geändert auf 300.000 Euro LK WSM und 60.000 pro
Kommune, so dass der Topf mit 840.000 Euro gefüllt war.
·
Was
wird aus dem WiB-Topf bezahlt?
Neben der
Kofinanzierung des Regionalmanagements (80 % LEADER-Förderung, 20 % WiB) werden
vor allem Gemeinschafts- und Kooperationsprojekte mit WiB-Mitteln
gegenfinanziert (Förderquote LEADER in der Vergangenheit und aktuell 50 %, ab
2023 65 %), bei denen sich mindestens zwei Kommunen zusammenschließen.
Weiterhin können bei Bedarf private Antragsteller für Projekte, die einen
Nutzen für die Allgemeinheit haben, unterstützt werden.
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Wie
hoch ist die Unterstützung für private Antragsteller?
Private Antragsteller (Vereine, Genossenschaften…) werden falls erforderlich
nachrangig und mit einer prozentualen und auf das Gesamtvolumen Deckelung eines
WiB-Zuschusses bedacht (in der Historie seit 2008 zwischen 20 und 25 Prozent
der Projektgesamtkosten bzw. 10.000 bis 25.000 Euro). Die Höhe der
Bezuschussung unterliegt einem engen Finanzcontrolling und die LAG WiB stimmt
jährlich erneut über die maximale Bezuschussungshöhe ab. Die Unterstützung
dient der Beschleunigung des Finanzmittelabflusses (n+3, ab 2023 n+2) und dem
Ausgleich der Benachteiligung privater Projektträger.
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Warum
wird die WiB-Unterstützung nachrangig gewährt?
Durch die Nachrangigkeit des WiB-Topfes für private Antragsteller sind diese
gezwungen, zunächst bei anderen öffentlichen Geldgebern (z.B. Stiftungen) um
finanzielle Unterstützung zu ersuchen. Erst bei Nachweis von drei Absagen kann
ein Antrag auf WiB-Zuschuss bei der LAG „Wesermarsch in Bewegung“ gestellt
werden. Hierdurch sind allein in dieser Förderperiode seit 2014 insgesamt
790.000 Euro für Wesermarsch-Projekte akquiriert worden! (Also sogar mehr als
die 698.778 Euro WiB-Mittel für Projekte (840.000 Euro abzüglich 141.222 Euro
für Sach- und Personalkosten des Regionalmanagements für sieben Jahre).
·
Lohnt
es sich für die Kommunen, in den WiB-Topf einzuzahlen?
Auf jeden Fall! Allein
durch Gemeinschafts- und Kooperationsprojekte wie z.B. in der aktuellen
Förderperiode Mottotour Klimawandel, Bouleplätze, Wanderwegekonzept,
Seminarreihe Fachkräftesicherung, Smart Water Tank, Jugend gestaltet
nachhaltige Zukunft, Milch-Ku(h)l-Tour sowie die Netzwerk- und
Öffentlichkeitsarbeit der LAG und des Regionalmanagements mit teilweise
überregionaler Wahrnehmung der Wesermarsch und einem mannigfaltigen
Wissenszuwachs in der Wesermarsch zu Fördermöglichkeiten bekommt jede Kommune
ein Mehrfaches an Mehrwert für den monetären Beitrag zurück, der in den
WiB-Topf eingezahlt wird. Für die kommende Förderperiode kann sich die
Wesermarsch durch den WiB-Topf 2,6 Millionen Euro LEADER-Fördermittel plus
Drittmittel plus Eigenmittel von privaten Antragstellern erschließen, die durch
Projekte mit Allgemeinnutzen der Lebensqualität zu Gute kommen.
Der Anteil der Gemeinde Lemwerder ergibt sich aus dem folgenden Finanzplan:
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
12.000,00 € |
12.000,00 € |
12.000,00 € |
12.000,00 € |
12.000,00 € |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Lemwerder beschließt, dass die Gemeinde Lemwerder zur Kofinanzierung des auf den Landkreis Wesermarsch entfallenden
Leader-Budgets aus ELER-Mitteln in der EU-Förderperiode 2023-2027 abgesichert
wird und 60.000 € nach dem o. g.
Finanzplan für den kommunalen Kofinanzierungstopf „Wesermarsch in Bewegung“ zur
Verfügung gestellt wird.
Finanzielle Auswirkungen:
Kostenart |
Jährlicher Planansatz |
Zeitraum |
431200 Zuschüsse an
so.ö.Se.Re |
12.000,00 € |
2023-2027 |
Klimarelevanz:
kann nicht beurteilt werden
Alternativen ohne ein anderes Ergebnis geprüft
Auswirkungen des Beschlusses im Bereich des Klimaschutzes ergeben sich in Bezug auf….