Betreff
Haushalt 2023 - Antrag der CDU Zuschuss Gewerbegebiet Edenbüttel II und Kreisel
Vorlage
FB 3/002/2022
Art
Anträge

Antragstext: Der Antrag der CDU ist der Vorlage beigefügt

 

Aufnahme im Haushalt 2023

Im Haushaltsjahr 2018 wurde erstmalig der Investitionszuschuss zur Maßnahme Edenbüttel II- Gewerbegebiet und Kreise im Haushalt veranschlagt.

Seither wurde dieser jährlich, gemäß der Fördermittelzusage der NBank, übertragen und aufgestockt. (Siehe hierzu die anhängende Tabelle)

Da diese zweckgebundene Zuwendung bereits in den vorangegangenen Haushaltsjahren als Einzahlung geplant wurde, kann sie nicht erneut im Haushalt 2023 zur Deckung veranschlagt werden.

Die erwartete Zuwendung i.H.v. 1.362.500,00 € wird jedoch in der Liquiditätsplanung berücksichtigt.

Im Haushalt 2023 werden sich voraussichtlich nachfolgende Ansätze verändern:

316120 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuwendungen

max. -54.500,00

471140 Abschreibungen auf das Infrastrukturvermögen           

max. 118.300,00

 

Zuschussbetrag in den Finanzhaushalt und Ergebnishaushalt 2023

 

Gemäß § 44 Abs. 5 KomHKVO sind empfangene Zuwendungen als investive Zuwendung einzuordnen, wenn der Zuwendungsgeber, die Verwendung zur Finanzierung eines bestimmten Vermögensgegenstandes vorgesehen hat.

Der Zuwendungsbescheid der NBank beschränkt sich auf die Durchführung des Projektes „Erschließung Gewerbegebiet Edenbüttel II“.

Zuwendungszweck ist die Schaffung hochwertiger wirtschaftsnaher Infrastruktur gemäß der Antragsunterlagen durch die Erschließung des Gewerbegebietes Edenbüttel II in der Gemeinde Lemwerder.

Das Projekt besteht aus folgenden Maßnahmen:
- Straßenbau
- Schmutzwasser- und Regenwasserentsorgung
- Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Die Zuwendung ist zweckgebunden und ausschließlich zur Durchführung dieses Projektes zu verwenden

Bei diesem Projekt handelt es sich um Tiefbaumaßnahmen im Sinne des niedersächsischen Kontenrahmens, sodass die erwartete Zuwendung zur Finanzierung eines bestimmten Vermögensgegenstandes zu verwenden ist.

Entsprechend ist eine Veranschlagung ausschließlich im Finanzhaushalt möglich.

Die Auflösung der Zuwendung (Sonderposten) wird dann entsprechend im Ergebnishaushalt als Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuwendungen abgebildet.


Anlagenverzeichnis:

 


Beschlussvorschlag: