Sachverhalt: Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen ist eine
Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. Der Rat hat beschlossen, eine
ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte einzusetzen.
Die Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten hat zum Ziel, zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern beizutragen.
Aufgrund der durchgeführten Gespräche wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, die Bewerberin Anette Schlichte zur Gleichstellungsbeauftragten ab 01.01.2023 zu bestellen.
Beschlussvorschlag: Der Verwaltungsausschuss empfiehlt / der
Rat beschließt Frau Anette Schlichte mit Wirkung vom 01.01.2023 zur
Gleichstellungsbeauftragten zu bestellen.
Finanzielle
Auswirkungen: Es wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Die Aufwendungen
sind im Haushalt 2023 eingeplant.
Kostenart |
Ist |
Plan |
Abw. |
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Klimarelevanz:
kann nicht beurteilt werden
Alternativen ohne ein anderes Ergebnis geprüft
Auswirkungen des Beschlusses im Bereich des Klimaschutzes ergeben sich in Bezug auf….