Sachverhalt: Ratsfrau Assing hat ihren Wohnsitz in Lemwerder
aufgegeben. Damit ist Frau Assing gem. § 52 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 49
Abs. 1 Nr. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nicht mehr
wählbar und scheidet aus dem Rat der Gemeinde Lemwerder aus.
Dies ist durch den Rat gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG zu Beginn seiner nächsten Sitzung durch Beschluss festzustellen.
Auf die nach § 52 Abs. 2 NKomVG bestehende Möglichkeit, in der Ratssitzung zum Sitzverlust Stellung zu nehmen, wurde Ratsfrau Assing hingewiesen.
Mit der Feststellung des Sitzverlustes endet die Mitgliedschaft von Ratsfrau Assing im Rat der Gemeinde Lemwerder.
Beschlussvorschlag:
Der Rat stellt den Sitzverlust von Ratsfrau Assing durch Verlust der Wählbarkeit, Wegzug aus der Gemeinde Lemwerder, fest.