Betreff
Förmliche Verpflichtung und Pflichtenbelehrung des nachrückenden Ratsherrn Harald Helling
Vorlage
FB 1/063/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt: Frau Ratsfrau Assing hat ihren Wohnsitz in Lemwerder aufgegeben. Damit ist Frau Assing gem. § 52 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 49 Abs. 1 Nr. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nicht mehr wählbar und scheidet aus dem Rat der Gemeinde Lemwerder aus.

Frau Assing wurde bei der Gemeindewahl am 12. September 2021 durch Listenwahl in den Gemeinderat gewählt.

Der freigewordene Sitz geht nach § 44 Abs. 1 Nds. Kommunalwahlgesetz (NKWG) auf die nächste Person in der Reihenfolge der Listenwahl des Wahlvorschlages der SPD über.

Nächste Ersatzperson ist danach Herr Harald Helling. Herr Helling wurde am 01.11.2022 über den Sitzübergang informiert und hat mit Eingang vom 02.11.2022 schriftlich die Wahl angenommen.

Der im Rat der Gemeinde Lemwerder freie Sitz geht somit auf die Ersatzperson Herrn Harald Helling für die durch Listenwahl gewählte Ratsfrau Joana Assing gemäß § 44 Abs. 1 in Verbindung mit § 38 Abs. 2 NKWG über.

Der Übergang des Sitzes wird gemäß § 44 Abs. 6 NKWG in Verbindung mit § 77 Abs. 1 Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) öffentlich bekannt gemacht.

Nach § 43 in Verbindung mit § 54 Abs. 1 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist Ratsherr Harald Helling durch die Bürgermeisterin Christina Winkelmann besonders auf die nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten hinzuweisen. Der Hinweis ist aktenkundig zu machen.



Finanzielle Auswirkungen:

Kostenart

Ist

Plan

Abw.



Klimarelevanz:

 keine

 kann nicht beurteilt werden

 Alternativen ohne ein anderes Ergebnis geprüft

 Auswirkungen des Beschlusses im Bereich des Klimaschutzes ergeben sich in Bezug auf….