Sachverhalt: Durch die Vereinbarung hat der Landkreis
Wesermarsch mit den kreisangehörigen Kommunen Aufgaben im Bereich der
öffentlichen Jugendhilfe übertragen. Es handelt sich um die Aufgaben a)
Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
b) Tagespflege c) Jugendarbeit.
In den vergangenen Monaten haben zahlreiche Gespräche zwischen allen Beteiligten stattgefunden. Ziel ist es, die Höhe der Zuwendungen gerecht an die gestiegenen Kosten der kreisangehörigen Kommunen anzupassen. In § 2 Nr. 5 der o.g. Vereinbarung wird daher der Betrag pro Platz erhöht. Außerdem wird zukünftig nach genehmigten Plätzen und nicht mehr nach tatsächlich belegten Plätzen abgerechnet. Eine jährliche Dynamisierung der Beträge soll um 3% erfolgen.
Die Verhandlungen mit den Beteiligten werden nun kurzfristig zu einem Abschluss gelangen. Damit die Vorlage fristgerecht zur Sitzung vorliegt, wurde als Anlage der letzte Entwurf des Landkreises beigefügt. In der Sitzung wird das finale Ergebnis vorgestellt.
Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit,
Familien und Senioren empfiehlt / der Verwaltungsausschuss beschließt die neue Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe durch die
kreisangehörigen Kommunen im Landkreis Wesermarsch.