Betreff
Wahl des stellv. Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Altenesch
Vorlage
FB 4/070/2022
Art
Beschlussvorlage

Bei der Wahl der Funktionsträger der Ortsfeuerwehr Altenesch am 14.11.2022 hat sich der vorherige stv. Ortsbrandmeister Martin Rethorn nicht mehr zur Wahl gestellt.

Zur Wahl hat sich der derzeitige Ortsbrandmeister Holger Schläger gestellt.

 

Gem. § 20 (6) NBrandSchG ist als stv. Ortsbrandmeister*in vorgeschlagen, wer in einer hierzu einberufenen Versammlung der Angehörigen der Einsatzabteilung der Ortsfeuerwehr die Mehrheit der Stimmen der Anwesenden erhält.

 

Als stv. Ortsbrandmeister wurde am 14.11.2022 von den Mitgliedern der Ortsfeuerwehr Altenesch der Brandmeister Holger Schläger vorgeschlagen.

Das Ergebnis der Stimmzettelauszählung ergab folgende Stimmenverteilung: 25 ja, 0 nein, 1 Enthaltung und 1 ungültig.

 

Der Kreisbrandmeister wurde angehört und hat die Wahl des stellv. Ortsbrandmeisters bestätigt.

 

Der Ortsbrandmeister ist, gem. § 20 (4) S. 1 NBrandSchG, in das Ehrenbeamtenverhältnis als Ehrenbeamter auf Zeit für die Dauer von sechs Jahren zu berufen.

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat ernennt Herrn Holger Schläger zum stellv. Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Altenesch unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Zeit vom 01.02.2023 bis 31.01.2029.


 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Kostenart

Ist

Plan

Abw.

 

 

 

 



Klimarelevanz:

 keine

 kann nicht beurteilt werden

 Alternativen ohne ein anderes Ergebnis geprüft

 Auswirkungen des Beschlusses im Bereich des Klimaschutzes ergeben sich in Bezug auf….